Eine Einheitsversicherung ist keine Lösung

„Einer Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 28. Februar 2025 gegenüber dem Online-Medium Table Media. „Eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hätte vielmehr zur Folge, dass die Dienstherren den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zusätzlich zu tragen hätten und zugleich die Bruttobezüge der Beamtinnen und Beamten im Hinblick auf eine Beitragspflicht angehoben werden müssten. Somit wäre eine Systemumstellung insgesamt mit enormen Kosten verbunden. Woher das Geld dafür gerade jetzt kommen soll, sagen die Befürworter einer Einheitsversicherung nicht.“

Für eine stabile Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme tritt der dbb vor allem für eine Grundeinheitlichkeit der versorgungsrechtlichen Regelungen ein, so der dbb-Chef: „Die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Versorgung und deren höchstrichterliche Präzisierungen binden Bund und Länder gleichermaßen. Deshalb sind bei den zentralen Regelungsinhalten und Berechnungsgrundlagen zumindest gleichartige Mindeststandards erforderlich – nicht zuletzt, um einen Wechsel der Beamtinnen und Beamten zwischen den Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Also: Mobilität und Flexibilität statt Kleinstaaterei!“

Zudem müsse unter anderem die Ruhegehaltfähigkeit von Bezüge-Bestandteilen verbessert sowie die Kindererziehungs- und Pflegezeiten gerecht anerkannt werden.

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