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Verwaltungsgericht Osnabrück – Niederschrift über die öffentliche Sitzung der 8. Kammer

Warum muss neu gewählt werden?

Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat in einem Beschluss vom 02.09.2020 die Wahl des Schulbezirkspersonalrates (SBPR) bei der Nieder-sächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, für ungültig erklärt.

Der Verband für Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in Niedersachsen (VLWN) und der Philologenverband Niedersachsen (PHVN) haben, unterstützt von allen Lehrerverbänden im Niedersächsischen Beamtenbund, vor der zuständigen Fachkammer des VG Osnabrück Einspruch gegen die Wahl zum SBPR vom März 2020 erhoben. Denn sowohl bei der Durchführung der Wahl als auch bei der Stimmenauszählung durch den Bezirkswahlvorstand und bei den Bekanntgaben der Wahlergebnisse ist es zu gravierenden Rechtsverstößen gekommen.

Das Gericht rügt in seiner Entscheidung zahlreiche Verstöße des Bezirkswahlvorstandes gegen elementare Wahlgrundsätze, wie sie im Nieder-sächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und der Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen vorgeschrieben sind. Übrigens stellte das Gericht fest: Die Organisation und Durchführung der Wahl oblag einem Bezirkswahlvorstand, bestehend aus drei Personen, die ihrerseits Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Bezirksverband Weser-Ems sind.

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Niederschrift über die öffentliche Sitzung der 8. Kammer

Die Urteilsbegründung vom Verwaltungsgericht Osnabrück. Bitte auf das Bild klicken!

Die Farce von Osnabrück: GEW-Mitglieder sorgen für Ungültigkeit der Schulbezirkspersonalratswah
l/ Gericht kippt Wahl wegen gravierender Verstöße gegen Wahlvorschriften/
Ein Insider erzählt: Manfred Glauser
Manfred Glauser legt die GEW-Machenschaften offen.

Es geht um Macht, um das Ansehen bei der Wählerklientel und um die Inszenierung als schlagkräftige Gewerkschaft in der breiten Öffentlichkeit. In der Summe die Motivationstr

eiber der vermurksten Schulbezirkspersonalratswahl in Osnabrück, bei

der der rein GEW-gefärbte, dreiköpfige Wahlvorstand durch in Kauf genommene Intransparenz, eklatante Unstimmigkeiten bei der Stimmenauszählung, nicht eingehaltener Fristen und fehlerhafter Wahllisten Ungültigkeit der SBPR-Wahl verursacht hat. Nicht das erste Mal: Schon bei der letzten Wahl 2016 agierte die GEW nach bewährter Gutsherrenart, scherte sich nicht um Einhaltung des Wahlrechts was zunächst zur Einleitung eines Wahlanfechtungsverfahrens u.a. durch Manfred Glauser führte.

Gravierende Verfehlungen nicht mehr zulassen

Der 63-jährige Berufsschullehrer ist Mitglied beim VLWN, engagiert sich seit knapp zehn Jahren als Schulbezirkspersonalrat für die Belange der Berufsbildner und brennt als Insider für die Sache. Damals zog er das Verfahren im Gerichtssaal zurück. „Ein Fehler“, wie Glauser im Nachhinein sagt. Ein Fehler, begangen aus Kollegialität und für das gute Abschneiden der NBBler, die zwei Sitze dazu gewonnen hatten. Ein Fehler, der ihm viele schlaflose Nächte bescherte und ihn in seinem Antrieb bestärkte, das Unrecht kein zweites Mal zuzulassen. Deshalb kündigte er diesmal frühzeitig an, falls es wieder gravierende Verfehlungen bei der Wahl geben sollte, würde er diese vollständig gerichtlich überprüfen lassen.

Gesagt, getan. Der VLWN hat auf Bitte und unter tatkräftiger Unterstützung seines Mitglieds Manfred Glausers Anfang April durch Rechtsanwalt Immanuel Duram (Kanzlei Cherek) ein sogenanntes Wahlanfechtungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eingeleitet. Das Verwaltungsgericht kippte die Wahl daraufhin nach einer mündlichen Verhandlung – antragsgemäß – wegen gravierender Verstöße gegen elementare Wahlgrundsätze, wie sie im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG), der Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen sowie im Grundgesetz fixiert sind.

Die Folge: Neuwahlen im Bezirk Osnabrück. Ende Januar muss noch einmal gewählt werden.
„Das selbstgerechte Auftreten und das Unrechtsbewusstsein der GEW sind erschreckend. Obwohl der Wahlvorstand richtiggehend abgewatscht wurde und das Gericht die Wahl wegen grober, gar eklatanter Verstöße gegen das Wahlrecht für ungültig erklärte, beharren die handelnden Personen darauf, nicht einen Fehler begangen zu haben und spielen die Einwände als bloße Förmeleien runter. Unverschämt ist, dass die GEW behauptet, wir hätten die Wahl angefochten, weil wir Stimmen verloren hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben erneut ein gutes Ergebnis erzielt und die Wahl dennoch angefochten, weil wir den Rechtsbruch nicht hinnehmen“, sagt Manfred Glauser, der in Oldenburg studiert hat, an der BBS in Melle Wirtschaftswissenschaften und Sport unterrichtet und die Macht der GEW brechen will. Er will und kann das mangelnde Demokratieverständnis und die Überschreitung rechtlicher Grenzen nicht akzeptieren.

Blanko unterschriebene Meldebögen

Glauser hat die Wahlen sehr genau verfolgt und dabei Unglaubliches beobachtet, das dem vorsitzenden Richter fast die Sprache verschlug: Das fängt bei blanko unterschriebenen Meldebögen an, die durch den Vorsitzenden vorab an die Schulen versandt wurden, setzt sich über die Zulassung eines Einzelkandidaten auf einer gesonderten Liste ohne Einholung und Veröffentlichung einer hierfür erforderlichen Begründung fort und endet bei Stimmauszählungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. „Der Bezirkswahlvorstand hat rechtswidrig aufgrund von „Meldebögen“ und nicht wie gesetzlich gefordert auf der Grundlage von Wahlniederschriften der örtlichen Wahlvorstände ausgezählt und dies teils hinter verschlossenen Türen getan“, sagt Glauser.

Prozedere verstößt gegen geltendes Wahlrecht

Schulen, die über kein Faxgerät verfügten, um die Bögen ins Wahlbüro zu senden, wurden angerufen und die abgegebenen Stimmen für die jeweiligen Kandidaten händisch in den Computer übertragen. Dann waren zahlreiche Meldebögen auf farbigem Papier ausgedruckt. Gefaxt waren sie unkenntlich geschwärzt. Auch da wurde hinterher telefoniert, um die Stimmzahlen abzufragen und nachzutragen.

Darüber hinaus war die Zählung einiger Rückmeldungen aus den Schulen wegen fehlender oder verspäteter Eingangsvermerke nicht nachvollziehbar. „Selbst wenn man keinen bewussten Betrug unterstellen möchte, können sich so zahlreiche Fehler eingeschlichen haben, die den Wahlausgang verzerrt haben. Gravierender aber ist: Das ganze Prozedere verstößt gegen geltendes Recht“, sagt Glauser.

Gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz und damit ebenfalls gegen geltendes Recht verstößt auch, dass nicht bekannt gegeben wurde, wo und wie die Stimmen ausgezählt wurden – und vor allem, bis zu welchem Zeitpunkt eingehende Stimmen abgegeben werden konnten. „Was zu dem Irrwitz führte, dass die Zählung willkürlich eingestellt wurde, dann ebenso willkürlich wieder aufgenommen wurde – allerdings ohne Wahlhelfer, die zwischenzeitlich schon nach Hause geschickt worden waren. Ich wollte mich vergewissern, was vorgeht, und bin ins Wahlbüro gegangen und habe den Wahlvorstand dabei ertappt, wie die drei von der GEW die Stimmen auszählten“, sagt Glauser.

Damit aber noch nicht genug: Nach Ablauf der zweiwöchigen Meldefrist tauchte plötzlich eine vierte Wahlliste auf, auf der nur ein Kandidat benannt war. Obwohl viel zu spät, nahm der Bezirkswahlvorstand die Liste an, die gegen das Gebot der Gender-Parität verstieß, weil der allein männliche Kandidat das Geschlechterverhältnis nicht wiedergeben konnte. Es war auch nicht zu erkennen, für welche Berufsgruppe, Beamte oder Angestellte, der Kandidat antrat. Gleich drei rechtliche Verstöße, die der Wahlvorstand durch die Anfertigung eines eigenen Aktenvermerks krönte, indem er kurzerhand einfach selbst eine Begründung für die angebliche Zulässigkeit der Ein-Personen-Liste niederlegte.

Das gewährt einen tiefen Blick in das „System GEW

„Vom Richter befragt, wie es zu der Vielzahl an Verfehlungen kommen konnte, zuckte der als Zeuge geladene Vorsitzende mit den Schultern und erklärte: ‚Das haben wir schon immer so gemacht‘. Eine Standardantwort, die auf folgende Fragen immer wieder gegeben wurde – und einen tiefen Blick in das ‚System GEW‘ offenbart“, sagt Glauser. Das Prinzip dahinter ist entlarvend: Wenn grundsätzlich nur die GEW den Vorsitz des Schulbezirkspersonalrates stellt, landen sämtliche Vorgänge auf deren Schreibtischen. „Wer die Vorgänge, Anfragen und Anrufe zuerst annimmt, kann selektieren, gewichten und vor allem jeden Erfolg für sich verbuchen, um darüber in der Öffentlichkeit besser dazustehen. Natürlich gibt man sein Königswissen nicht weiter. Was dazu führt, dass alle übrigen gewählten Vertreter in dem Gremium das Nachsehen haben“, sagt Glauser und betont: „Wer die Macht hat, gibt den Kurs vor, kann Arbeitsgruppen berufen, wiederum mit den eigenen Leuten besetzen und so die Macht immer weiter ausbauen.“

Das schadet dem Berufsbild des Lehrers, aber vor allem den Belangen der Berufsbildner, deren Schulalltag völlig anders ausgeprägt ist als der an den allgemeinbildenden Schulen. „Wenn ein Kollege um Rat fragt und als Ansprechpartner auf einen GEWler trifft, kann der die Sachlage gar nicht richtig einschätzen, weil er sich nicht vorstellen kann, wie an einer eigenverantwortlichen BBS gearbeitet wird. Im Zweifelsfall berät er falsch. Was Folgen nach sich zieht“, erklärt Glauser, der angetreten ist, die Interessen und Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen in deren Sinne durchzusetzen, zu helfen und zu beraten. Und da macht er keinen Unterschied zwischen Berufsbildner, Philologe oder Grundschullehrer – Lehrer ist Lehrer ist Lehrer. Es geht um den Berufsstand. Eine Sicht der Dinge, die eben nicht jeder teilt.

Ränkespiel wirkt zermürbend

Das jahrelange Ränkespiel hat Glauser zermürbt. Noch einmal neu antreten will er nicht. Bis zur erfolgten Neuwahl agiert der Ende Oktober en bloc zurückgetretene Schulbezirkspersonalrat Osnabrück interimsmäßig und kann maximal drei Monate geschäftsführend weiter tätig sein.

„Der komplette Rücktritt ist nach meinem Demokratieverständnis alternativlos gewesen. Die Legitimation aller SBPR-Mitglieder ist nicht gegeben, da die Wahl irregulär war. Allerdings hat auch der Rücktritt einen faden Beigeschmack, weil die GEW mit ihrer Mehrheit das Votum nicht ganz uneigennützig gefällt hat. Ohne die eingelegte Beschwerde beim OVG Lüneburg wäre der Beschluss rechtskräftig geworden. Dann müssten alle entlassenen Vertreter für die Zeit bis zur nächsten Wahlentscheidung in die Schulen zurück. Vor allem unter den GEWlern ist das nicht willkommen“, weiß Glauser.

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