Der Rechtsschutz umfasst sowohl die Rechtsberatung (umfassender Rechtsrat – mündlich oder schriftlich) als auch den Verfahrensrechtsschutz (Verfahrens- und Prozessvertretung gegenüber Dienstherrn und Arbeitgebern sowie ggf. Dritten) in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren.
Rechtsschutz kann also nur in Fällen gewährt werden, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dazu gehören auch Tätigkeiten in den Funktionen als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates, einer Jugend- oder Ausbildungsvertretung, als Frauenbeauftragte oder als Vertrauensfrau/-mann der behinderten Menschen.
Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsschutzfalles die Mitgliedschaft als Einzelmitglied bestanden hat.
Rückwirkende Mitgliedschaften werden insoweit nicht berücksichtigt.
Der satzungsgemäß verankerte Rechtsschutz, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist grundsätzlich kostenlos und wird über das Dienstleistungszentrum des dbb in Hamburg abgewickelt.
Das bedeutet, dass der VLWN keine Kosten für selbstbeauftragte Anwältinnen und Anwälte übernimmt.
Bei Straf- und Disziplinarverfahren ist es bei Vorsatztaten nach der Rahmenrechtsschutzordnung vorgesehen, dass die Verfahrenskosten sowie eine Pauschale i.H.v. 400,- € als Sachaufwands- und Personalkostenpauschale zu entrichten sind.
Diese Kosten sind durch das jeweilige Einzelmitglied zu tragen.
Um Rechtsschutz erhalten zu können, muss ein Rechtsschutzantrag gestellt werden, in den die persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – einzutragen sind. Der Antrag nebst Anlagen ist an die Geschäftsstelle oder an den Rechtsschutzbeauftragten des VLWN s. u. zu senden.
Eine kurze schriftliche Sachverhaltsschilderung ist natürlich ebenso erforderlich wie die Darstellung des konkreten Rechtsschutzbegehrens.
Gleichzeitig sollten sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – in Kopie oder per Mail übermittelt werden.
Diese Informationen werden zur Prüfung der Rechtsschutzgewährung benötigt.
Die Unterlagen werden vom VLWN an das zuständige Dienstleistungszentrum weitergereicht. Hier erfolgt im Fall der Rechtsschutzgewährung die weitere rechtliche Bearbeitung und die Kontaktaufnahme mit dem /der Betroffenen.
Eine direkte Kontaktaufnahme des Mitgliedes mit dem dbb Dienstleistungszentrum ist nicht möglich.
Bei drohendem Fristablauf ist das Einzelmitglied bis zur endgültigen Übernahme der Sache durch das DLZ für die rechtzeitige ggf. fristwahrende Einlegung eines Rechtsmittels verantwortlich.
Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, um Ihren Bedarf an Rechtsschutz zu klären oder weitere Informationen aus juristischer Sicht wollen, können Sie an jedem ersten Montag im Monat über die Geschäftsstelle des NBB einen Termin in Hannover bekommen oder es kann persönlich etwas anderes vereinbart werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an den NBB.
Rechtsschutzbeauftragte und Stellv. Landesvorsitzende
Kontakt:
annette.hermes@vlwn.de
Tel.: 0179 666 59 94
dbb Dienstleistungszentrum Nord
zuständig für: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Stadthausbrücke 7, 3. OG
20355 Hamburg
Tel.: 040/369762-10
Fax: 040/36976211
E-Mail: dlznord@dbb.de
NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion
Ellernstraße 38 • 30175 Hannover
Tel.: 0511 35398830 • Fax: 0511 35398836
Geschäftsstelle des VLWN
Raffaelstr. 4 • 30177 Hannover
Tel.: +49 (0)511 123 57473
E-Mail: buero[at]vlwn.de
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