Personalrat

Die Aufgaben der Lehrerpersonalräte

Vertreten der Arbeitnehmerinteressen gegenüber der jeweiligen Dienststelle

Beantragen von Maßnahmen zugunsten der Bediensteten
(Initiativrecht)

Wahrnehmen von Mitsprache-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten

Können notfalls die Einigungsstelle einschalten (Durchsetzen des Initiativrechts)

Mitbestimmungsberechtigt ist jeweils der Personalrat, der der zur Entscheidung befugten Dienststelle zugeordnet ist.

Jede Schule verfügt über einen Personalrat

Schulpersonalrat (SPR)

Schulbezirkspersonalrat (SBPR)

Finden Sie Ihren Ansprechpartner:

Niedersächsisches Kultusministerium Hannover
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover

Schulhauptpersonalrat (SHPR)

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