Nichtmitglieder zahlen für die Berechnung eine Schutzgebühr von 50,00 Euro. Zudem ist für Mitglieder eine kostenlose persönliche rechtliche Beratung zur Pensionierung / zum Ruhestand über den Individualrechtsschutz möglich.
Die Kolleginnen und Kollegen interessieren sich mit zunehmendem Alter immer mehr über ihre Versorgungsansprüche im Alter. Allerdings ist es auch für jüngere Lehrkräfte von Interesse, über Versorgungsansprüche, die aus unterschiedlichen Gründen (Dienstunfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit z.B.) realisiert werden müssen, Kenntnis zu erlangen.
Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) ist für die Erteilung derartiger Auskünfte zuständig.
Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kommt das NLBV diesen Auskunftsbegehren kostenlos nach.
Allerdings gelten einige Einschränkungen.
Wenn der Ruhestand der Lehrkräfte nicht zeitnah bevorsteht und es keine besonderen Gründe für eine personenbezogene Auskunft gibt, dann werden allerdings nur allgemeine Auskünfte in Form eines Merkblattes erteilt. Dieses Merkblatt mit dem Titel „Die Versorgung der Beamten/innen und Richter/innen in Niedersachsen“ (Vordruck N056000 – Stand: 01.2020) kann von der Homepage des NLBV heruntergeladen werden.
Konkret werden Berechnungen nur dann erstellt, wenn
Diese nun seit dem 01. Januar 2020 geltenden Regelungen stellen eine Verschlechterung der Auskunftsmöglichkeiten dar.
Gleichzeitig warnt das NLBV auf seiner Homepage vor Organisationen, die weder eine Behörde noch staatlich autorisiert seien. Diese Organisationen erstellen gegen eine Entgeltzahlung Berechnungen über die erworbene Versorgungsanwartschaft. Die Kostenerhebung für solche Auskünfte beruht nicht auf der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) oder einer anderen landesrechtlichen Vorschrift.
Auch der Verband der Lehrer Hessen (VDL) warnt mit einer Aufzählung weiterer Firmennamen auf seiner Internetseite (https://vdl-hessen.info/vorsicht-datenabgriff-bei-kuenftigen-pensionaeren/) vor derartigen privaten Anbietern.
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV)
Mitglieder des VLWN haben die Möglichkeit, sich über die Mail – Adresse pension@vlwn.de an uns im Bereich Versorgungsfragen zu wenden.
Die Kolleginnen und Kollegen interessieren sich mit zunehmendem Alter immer mehr für ihre Versorgungsansprüche im Alter. Allerdings ist es auch für jüngere Lehrkräfte von Interesse, über Versorgungsansprüche, die aus unterschiedlichen Gründen (Dienstunfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit z.B.) realisiert werden müssen, Kenntnis zu erlangen.
Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) ist für die Erteilung derartiger Auskünfte zuständig.
Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kommt das NLBV diesen Auskunftsbegehren kostenlos nach. Allerdings gelten einige Einschränkungen.
Wenn der Ruhestand der Lehrkräfte nicht zeitnah bevorsteht und es keine besonderen Gründe für eine personenbezogene Auskunft gibt, dann werden allerdings nur allgemeine Auskünfte in Form eines Merkblattes erteilt. Dieses Merkblatt mit dem Titel „Die Versorgung der Beamten/innen und Richter/innen in Niedersachsen“ (Vordruck N056000) kann von der Homepage des NLBV heruntergeladen werden.
Konkret werden Berechnungen nur dann erstellt, wenn
Mitglieder des VLWN können sich unter der Mail-Adresse pension@vlwn.de an uns wenden.
Ihr möchtet für eine OV-Sitzung oder eine Personalversammlung einen Vortrag zur Pensionsberechnung oder zu ähnlichen Themen? Sprecht Annette, Gerd oder Birgit persönlich an!
Viele Kolleginnen und Kollegen interessieren sich für ihre Versorgungsansprüche – sinnvoll ist das insbesondere auch für jüngere Lehrkräfte, z. B. bei (begrenzter) Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit oder um zu prüfen, ob die private DU gekündigt werden kann, aber auch wenn Teilzeit gearbeitet wird, ist es sinnvoll, sich zu informieren.
Zuständig für Auskünfte ist das NLBV. Unter Auskunft über die Höhe der Versorgung | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) findet ihr weitere Informationen. Die Merkblätter geben einen guten Überblick. Hier findet ihr auch den Link zum Versorgungsrechner des NLBV.
VLWN-Mitglieder können sich in Fragen zur Pensionshöhe jederzeit an pension@vlwn.de wenden. Wir rechnen euch die zu erwartende Pension jederzeit aus!
Ihr plant eine Personalversammlung oder habt ein Ortsverbandstreffen? Die Grundzüge zur Pension, Altersteilzeit etc. erklären wir euch gerne im Rahmen eines Kurzvortrags!
Geschäftsstelle des VLWN
Raffaelstr. 4 • 30177 Hannover
Tel.: +49 (0)511 123 57473
E-Mail: buero[at]vlwn.de
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