Nichtmitglieder zahlen für die Berechnung eine Schutzgebühr von 50,00 Euro. Zudem ist für Mitglieder eine kostenlose persönliche rechtliche Beratung zur Pensionierung / zum Ruhestand über den Individualrechtsschutz möglich.
Die Kolleginnen und Kollegen interessieren sich mit zunehmendem Alter immer mehr über ihre Versorgungsansprüche im Alter. Allerdings ist es auch für jüngere Lehrkräfte von Interesse, über Versorgungsansprüche, die aus unterschiedlichen Gründen (Dienstunfähigkeit, begrenzte Dienstfähigkeit z.B.) realisiert werden müssen, Kenntnis zu erlangen.
Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) ist für die Erteilung derartiger Auskünfte zuständig.
Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kommt das NLBV diesen Auskunftsbegehren kostenlos nach.
Allerdings gelten einige Einschränkungen.
Wenn der Ruhestand der Lehrkräfte nicht zeitnah bevorsteht und es keine besonderen Gründe für eine personenbezogene Auskunft gibt, dann werden allerdings nur allgemeine Auskünfte in Form eines Merkblattes erteilt. Dieses Merkblatt mit dem Titel „Die Versorgung der Beamten/innen und Richter/innen in Niedersachsen“ (Vordruck N056000 – Stand: 01.2020) kann von der Homepage des NLBV heruntergeladen werden.
Konkret werden Berechnungen nur dann erstellt, wenn
Diese nun seit dem 01. Januar 2020 geltenden Regelungen stellen eine Verschlechterung der Auskunftsmöglichkeiten dar.
Gleichzeitig warnt das NLBV auf seiner Homepage vor Organisationen, die weder eine Behörde noch staatlich autorisiert seien. Diese Organisationen erstellen gegen eine Entgeltzahlung Berechnungen über die erworbene Versorgungsanwartschaft. Die Kostenerhebung für solche Auskünfte beruht nicht auf der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) oder einer anderen landesrechtlichen Vorschrift.
Auch der Verband der Lehrer Hessen (VDL) warnt mit einer Aufzählung weiterer Firmennamen auf seiner Internetseite (https://vdl-hessen.info/vorsicht-datenabgriff-bei-kuenftigen-pensionaeren/) vor derartigen privaten Anbietern.
Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV)
Mitglieder des VLWN haben die Möglichkeit, sich über die Mail – Adresse pension@vlwn.de an uns im Bereich Versorgungsfragen zu wenden.
Geschäftsstelle des VLWN
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Tel.: +49 (0)511 123 57473
E-Mail: buero[at]vlwn.de
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