„Es ist bedenklich, wenn Menschen aus finanziellen Gründen gezwungen sind, im Ruhestand etwas dazuzuverdienen, weil das Einkommen nicht reicht“, sagte Heini Schmitt, stellvertretender Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, am 7. April 2026 in Berlin. „Auch Beamtinnen und Beamte sind davon betroffen, was den wenigsten bewusst ist. Die Öffentlichkeit hat ein völlig falsches Bild. Im Fall von Kolleginnen und Kollegen, die beispielsweise im einfachen oder mittleren Dienst tätig waren, liegen die Altersbezüge teils unter 2000 Euro im Monat. Das ist zu wenig, hier besteht der Bedarf eines Zusatzeinkommens.“
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfe das nicht passieren. Denn: Die Versorgungsbezüge müssen im Alter so auskömmlich sein, dass Ruhestandsbeamtinnen und -beamte nicht gezwungen sind, noch etwas hinzuzuverdienen. „Diesen Missstand verurteilen wir als dbb ganz klar und werden nie müde werden, endlich die vollständige Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu fordern“, betonte Schmitt.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst nach dem aktiven Berufsleben in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht. Das gilt auch für Beamtinnen und Beamte. „Teils wünschen sich ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, im Ruhestand eine Beschäftigung in der Privatwirtschaft aufzunehmen“, sagte Schmitt. „Insofern kann ich der Aktivrente durchaus Positives abgewinnen. Aber klar ist auch: Sie kann und darf keine Ausrede dafür sein, die verfassungsgemäße Alimentation nicht umzusetzen.“
In einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 4. April 2026) hat Schmitt ausführlich zur Aktivrente Stellung bezogen.


