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Wichtiger Schritt zu flexibler und digitaler Arbeitsberatung

Waldemar Dombrowski, zweiter dbb Bundesvorsitzender, sieht den Gesetzesentwurf auf dem richtigen Weg: „Der Fachkräftemangel ist mittlerweile auf dem gesamten Arbeitsmarkt angekommen und betrifft den öffentlichen Dienst genauso wie die Privatwirtschaft. Deshalb begrüßen wir jede Initiative, die Beratungs- und Vermittlungsprozesse flexibler zu gestalten – und zwar sowohl für die Beschäftigten vor Ort als auch für die Menschen, die einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchen”, sagte der dbb-Vize am 4. November 2024 im Anschluss an eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, in der er als Sachverständiger geladen war. Der dbb hatte zuvor in einer schriftlichen Stellungnahme diverse Regelungen begrüßt, einzelne aber auch für kritisch befunden.

„Es gilt anzuerkennen, dass die Bundesagentur für Arbeit das Onlinezugangsgesetz bereits umgesetzt hat und den Weg der Digitalisierung seit mehreren Jahren erfolgreich beschreitet. Über 70 Dienstleistungen können mittlerweile elektronisch angeboten werden”, hob Dombrowski hervor. Der dbb-Vize kennt als ehemaliger Bundesvorsitzender des vbba – Gewerkschaft Arbeit und Soziales die Tücken in der Praxis vor Ort und weiß, wo es noch klemmt.

Beratungsgespräche auch digital

Beratungsgespräche müssten nicht zwingend in Präsenz stattfinden, erklärte Dombrowski. Es müsse aber der notwendige Qualitätsanspruch gewahrt werden: „Wir gehen davon aus, dass Erstgespräche im Regelfall persönlich geführt werden sollten, um dem ganzheitlichen und zugleich individuellen Beratungsansatz gerecht zu werden“, Zugleich betonte er, dass für Beratungsgespräche in digitaler Form das gleiche Zeitvolumen wie bei Präsenzberatungen anzusehen ist.

„Der besondere Fokus, den das Gesetz auf junge Menschen mit zum Teil multiplen Vermittlungshemmnissen richtet, ist richtig“, machte Dombrowski in der Anhörung deutlich. „Die weitere Stärkung der Jugendberufsagenturen bzw. der Netzwerkarbeit ist ein wichtiger Schritt, um alle beteiligten Akteure in den Integrationsprozess einzubeziehen. So wird auch verhindert, dass Jugendliche zwischen den Beratungsinstanzen verloren gehen.“

Die Knackpunkte: Personalausstattung und Kooperation

Regelmäßig sei Politik auf Reisen, um ausländische Fachkräfte anzuwerben. „Dahinter steckt eine wichtige Intention. Allerdings gestaltet sich die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen, besonders aus Drittstaaten immer noch bürokratisch und langwierig“, kritisierte Dombrowski. Nun werde, wie vom dbb gefordert, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung verstetigt, um ausländische Fachkräfte besser in die Arbeit navigieren zu können. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese komplexe Beratungsleistung in die Arbeit der Agenturen für Arbeit eingebunden wird. Allerdings ist dafür dauerhaft die erforderliche Personalausstattung sicherzustellen.“

Kritisch sieht Dombrowski zudem die fehlende Verbindlichkeit eines Kooperationsplans, der in das SGB III einfließen soll, „weil sonst der bewährte Grundsatz des Förderns und Forderns aus der Balance gerät.“ Klar kommunizierte Spielregeln von Beginn an seien fair und fördern ein vertrauensvolles Miteinander. „Sie treiben keinesfalls einen Keil zwischen Beratende und Arbeitssuchende, wie dies leider gelegentlich suggeriert wird,“ stellte der dbb-Vize klar.

Datum: 4. November 2024
Autor: Torben

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