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Beamtenrecht und Tattoos: dbb fordert bundesweit gleiche Standards

„Für den Zugang zum Beamtenverhältnis gibt es aufgrund des Lebenszeitprinzips und der eigenständigen Rechtsstellung besonders hohe Anforderungen für die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. So dürfen – neben weiteren Voraussetzungen – nur jene in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden, die auch charakterlich uneingeschränkt geeignet sind. Das äußere Erscheinungsbild ist dabei ein Teilaspekt, der Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zulassen kann. Auch von Tätowierungen können durch die besondere Symbolhaftigkeit gegebenenfalls Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung oder eben Nichteignung gezogen werden. Zudem dürfen generell keine Zweifel an der unvoreingenommenen Amtsführung hervorgerufen werden“, erläuterte dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer am 20. April 2023 anlässlich des Diskussionsformats „dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST“ in Berlin zum Thema „Tätowiert… War’s das mit der Verbeamtung?“.

Immer wieder hätten sich vor diesem Hintergrund Verwaltungsgerichte mit der Frage auseinanderzusetzen, ob tätowierte Beamtenbewerberinnen und Beamtenbewerber für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ungeeignet sein könnten. „Zwar hat der Bund 2021 für Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder grundsätzliche Vorgaben zum Erscheinungsbild gemacht, was ausdrücklich zu begrüßen ist“, so Schäfer. „Wir brauchen bundesweit gleiche beamtenrechtliche Standards, alles andere wäre unglaubwürdig und weder intern noch extern vermittelbar. „Allerdings gehören diese Standards regelmäßig auf den Prüfstand. Denn das Tragen von Tätowierungen ist gesellschaftlich mittlerweile weitgehend akzeptiert. Sind beispielsweise im Bereich einer obersten Dienstbehörde Tätowierungen eingeschränkt oder untersagt worden, so muss die weitere Entwicklung beobachtet und überprüft werden, ob die Einschränkung noch zeitgemäß und mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Beamtinnen und Beamten weiterhin gerechtfertigt ist. Gibt es diesbezüglich Zweifel, sind die rechtlichen Vorgaben anzupassen“, sagte der dbb Vize, betonte jedoch zugleich ausdrücklich: „Das Vertrauen der Bevölkerung in die Neutralität, Objektivität und Unparteilichkeit von Beamtinnen und Beamten ist ein überragendes Gut für unseren demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Uniformträgerinnen und Uniformträger handelt, die hoheitliche Maßnahmen durchsetzen. Tattoos mit diskriminierenden, rechts- oder linksradikalen, gewaltverherrlichenden oder sexistischen Motiven sind in jedem Fall ein No-Go. Demgegenüber kommt es bei inhaltlich neutralen Tätowierungen im sichtbaren Bereich je nach Dienstort und Tätigkeitsbereich auch auf den Einzelfall an“, so Schäfer.

Hintergrund

Beim dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST digital diskutieren unter der Überschrift „Tätowiert… War’s das mit der Verbeamtung?“ am 20. April 2023 von 16:00 bis 17:30 Uhr im Livestream Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Prof. Dr. iur. Lars Oliver Michaelis, Professor für Europa- und Beamtenrecht, Valentino Tagliafierro, Personalratsvorsitzender bei der Feuerwehr Duisburg, und Christian Beisch, Vorsitzender des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion. Hier geht’s direkt zum Livestream.

Datum: 20. April 2023
Autor: Torben

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