Zwei Männer in Anzügen bei Besprechung zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung.

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Beihilfebearbeitung soll beschleunigt werden

„Die vorgeschlagenen Änderungen stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar, weil damit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn wieder in den Mittelpunkt rückt“, sagte Thomas Liebel, Vertreter der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb und Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), am 11. Juni 2025 in Berlin. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat einen ersten Entwurf zur Änderung von § 80 Bundesbeamtengesetz vorgelegt, das die Beihilfebearbeitung im Bereich des Bundes erleichtern und beschleunigen soll. „Somit besteht berechtigte Hoffnung, dass die Beihilfebearbeitungen mit Umsetzung der Neuregelungen schneller erfolgen können“, so Liebel nach dem Beteiligungsgespräch im BMI.

Was die Neuregelungen vorsehen

Zum ersten ist eine Fiktionsregelung vorgesehen, die Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten Aufwendungen beschleunigen und unzumutbare Bearbeitungszeiten vermeiden soll. Dabei soll eine maximale Bearbeitungsdauer von vier Wochen zuzüglich von fünf Tagen für die Festsetzung gelten. Erklärtes Ziel bleibt, durch die normalen Arbeitsprozesse eine unterhalb dieser maximalen Bearbeitungsdauer liegende zeitnahe Bearbeitung zu realisieren. Ein zweiter Teil sieht eine Rechtsgrundlage dafür vor, dass bei automatisierter Antragsbearbeitung Risikomanagementsysteme eingesetzt werden können. Das soll eine effizientere und schnellere Bearbeitung ermöglichen. Zudem sind begleitende Instrumente zur Missbrauchsverhinderung vorgesehen.

„Die Maßnahmen werden die Kolleginnen und Kollegen in der Beihilfebearbeitung spürbar entlasten“, resümierte Liebel. „Außerdem bin ich zuversichtlich, dass sie das Beschwerde- und Klageaufkommen aufgrund überlanger Verfahrensdauer verringern werden. Jetzt kommt es darauf an, für eine zeitgemäßen Personal- und Technikausstattung zu sorgen, um die Beihilfebearbeitung wieder in normales Fahrwasser zu führen.“

Hintergrund: Die Bearbeitung der Beihilfeanträge im Bund ist dezentral organisiert. In vielen Abrechnungsstellen kommt es zu überlangen Bearbeitungszeiten. Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger müssen die Rechnungen gegenüber den Leistungserbringern in der gesetzlich vorgesehen Frist begleichen. Die Erstattung durch die Beihilfe dauert dabei vielfach deutlich länger. Gerade bei großen Beträgen führt dies zu nicht hinnehmbaren Belastungen. Dies hatte der dbb beamtenbund und tarifunion wiederholt kritisiert und Abhilfe eingefordert.

Datum: 11. Juni 2025
Autor: Torben

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