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Beim Staat gelten besondere Regeln für den Einsatz von KI

„Wenn die Babyboomer in den Ruhestand gehen, droht sehr viel Wissen und Erfahrung verloren zu gehen“, so der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer auf dem GovTech-Gipfel des Handelsblatts am 19. Februar 2025 in Berlin. „14 Millionen Beschäftigte gehen in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand. Es kommen aber nur sieben Millionen nach – für den gesamten Arbeitsmarkt. Das geht nicht auf. Wir brauchen die KI dringend und wir brauchen eine Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Dienst. Arbeitszeitsouveränität ist zum Beispiel bei der Nachwuchsgewinnung ein Schlüsselkriterium. Wenn wir da nicht besser werden, hängt uns die Privatwirtschaft endgültig ab.“

Auf dem Panel „Fachkräftemangel und New Work – Verrentungswelle als Chance“ diskutierte Volker Geyer mit jungen Unternehmerinnen über Unterschiede und Parallelen beim Einsatz von KI in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Viele Routine- und Dokumentationsaufgaben ließen sich sicher automatisieren, manche entscheidungsvorbereitende Prozesse durch den Einsatz von KI effizienter gestalten. Dadurch könnte der drohende Personalmangel abgefedert, und für die Beschäftigten dringend benötigte Freiräume für höherwertige Tätigkeiten geschaffen werden. Aber, so der dbb-Vize, für den öffentlichen Dienst gelten beim Einsatz von KI besondere Einschränkungen: „Der Staat hat andere Aufgaben als die Privatwirtschaft. Da geht es beispielsweise um öffentliche Sicherheit, Daseinsvorsorge, Bildung oder Rechtssicherheit und er greift oft direkt in das Leben der Menschen ein. Wenn etwa Eltern ihr Kind entzogen werden muss, darf das keine KI entscheiden.“

Datum: 20. Februar 2025
Autor: Torben

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