Mann mit Laptop und Smartphone bei Digitalisierungsthemen im Innenministerium.

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Bundesinnenministerium und Gewerkschaften vereinbaren Digitalisierungstarifvertrag

Der Digitalisierungstarifvertrag kommt zukünftig immer dann zur Anwendung, wenn es in Folge von Digitalisierung zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsplatzanforderungen oder Arbeitsplatzbedingungen kommt.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Die Digitalisierung ist eine Chance für uns alle. Mit dem Digitalisierungstarifvertrag sorgen wir für Kontinuität in der sich verändernden Arbeitswelt. Dieser Tarifvertrag bietet Sicherheit und ist das Qualifizierungsticket für rund 126.000 Beschäftigte.“

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Mit dem Digitalisierungstarifvertrag ist es gelungen, eine verlässliche Grundlage für die Beschäftigten zu schaffen, sie an den digitalen Möglichkeiten teilhaben zu lassen und vor möglichen Risiken zu schützen. Regelungen zu Qualifizierung und Entgelt sowie zum mobilen Arbeiten geben den Beschäftigten die notwendige Sicherheit in den durch die Digitalisierung veränderten Arbeitsprozessen.“

Der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach: „Dieser Tarifvertrag schafft beides: Er sichert Arbeitsplätze und er bietet neue Möglichkeiten für die Kolleginnen und Kollegen beim Bund, vor allem durch den Anspruch auf Qualifikation. Das ist Beispielhaft auch für Länder und Kommunen. Wir bieten an, mit beiden zeitnah dazu Verhandlungen aufzunehmen.“

Ziel der Tarifpartner ist es, die Arbeitsplätze in der sich durch die Digitalisierung verändernden Arbeitswelt zukunftssicher zu machen. Daher wurden mit dem Digitalisierungstarifvertrag Mechanismen zur Arbeitsplatzsicherung und notwendigen Qualifizierung geregelt sowie die Entgeltsicherung festgelegt.

Beschäftigte, deren bisher ausgeübte Tätigkeit durch die Folgen der Digitalisierung wegfällt oder wenn es für ihre Einarbeitung in eine neue Tätigkeit erforderlich wird, erhalten einen Anspruch auf Qualifizierung. Gleichzeitig sind sie verpflichtet an der Qualifizierung mitzuwirken. Eine Entgeltsicherung tritt ein, wenn die neue Tätigkeit mit einem geringeren Tabellenentgelt als bei der früheren Tätigkeit verbunden ist. Weiterhin haben sich die Tarifpartner auf eine Mobilitätszahlung sowie auf Rahmenregelungen für mobile Arbeitsformen geeinigt.

Von dem Tarifvertrag, der am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, sind rund 126.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltungen unmittelbar betroffen.

Datum: 22. Juni 2021

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