Politiker im Bundestag diskutieren über schnellere Beihilfe-Bearbeitung.

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Bundestag: Teggatz wirbt für schnellere Beihilfe-Bearbeitung

„Es kann nicht sein, dass die Beamtinnen und Beamten durch Krankheitskosten in existenzbedrohenden Situationen kommen. Das kann aber im Extremfall passieren, wenn etwa Behandlungen unterbrochen werden müssen, weil die Kosten nicht bezahlt werden können. Um das zu vermeiden, braucht es die jetzt geplante Änderung des Bundesbeamtengesetzes. Wir setzen darauf, dass der Bundestag die Neuregelung zügig verabschiedet“, so Teggatz, der auch Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist, am 3. November 2025 als Sachverständiger im Innenausschuss.

Konkret sieht die geplante Änderung vor, dass zukünftig beantragte Erstattungen von Beihilfeaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Prüfung als erstattungsfähig gelten, sofern die Beihilfefestsetzungsstelle nicht innerhalb von vier Wochen über den Beihilfeantrag entschieden hat. Diese sogenannte Fiktionsregelung soll bis zum Ablauf des Jahres 2031 befristet sein. Zugleich soll durch die gleichzeitige Etablierung eines Risikomanagementsystems eine Beschleunigung der Bearbeitung sichergestellt werden, damit die Anwendung der Fiktionsregel auf Ausnahmefälle begrenzt bleibt.

Teggatz wies in diesem Zusammenhang auch auf die Situation des Personals hin, das in der Beihilfebearbeitung eingesetzt wird: „Die Zahl der Erstattungsanträge steigt, während wir auch in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes den Fachkräftemangel spüren. Eine Entlastung durch entsprechende Möglichkeiten der Vereinfachung, Digitalisierung und auch der neuen Fiktionsregelung sollten unbedingt genutzt werden.“

 

Datum: 3. November 2025
Autor: Torben

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