dbb fordert Verlässlichkeit für langjährig Versicherte

„Der Haushaltsstreit darf nicht zum Abbau sozialer Errungenschaften führen. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, hat auch das Recht in Rente zu gehen“, erklärte Volker Geyer, stellvertretender dbb bundesvorsitzender, am 6. August 2024 mit Blick auf die jüngsten Forderungen, die „Rente mit 63“ einzuschränken.

„Im Grunde gibt es ja auch keine ‚Rente mit 63‘ mehr“, verdeutlichte Geyer. Diese galt nur für die bis 1953 Geborenen. Seitdem steigt das Zugangsalter für Versicherte mit 45 Versicherungsjahren wieder auf 65 Jahre an. „Bei der Rente in bestehende Übergangsregelungen einzugreifen, nimmt den Menschen die Planungssicherheit. Dabei ist Verlässlichkeit gerade in unsicheren Zeiten unabdingbar“, so Geyer.

Hintergrund:

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat zur Entlastung des Bundeshaushalts Kürzungen im Sozialetat vorgeschlagen, unter anderem entsprechende „Anpassungen“ bei der Anspruchsberechtigung für die „Rente ab 63“. Die Rente für besonders langjährig Versicherte hilft vor allem Beschäftigten, die früh ins Berufsleben gestartet sind und über 45 Jahre häufig körperlich besonders belastende Tätigkeiten ausgeübt haben.

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