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Geyer: „Die Mütterrente III bringt Gerechtigkeit!“

„Es war schon lange nicht mehr vermittelbar, wieso Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Rente abhängig vom Geburtsdatum unterschiedlich bewertet wurden“, sagte Volker Geyer, Bundesvorsitzender des dbb, am 6. August 2025 in Berlin mit Blick auf das Rentenpaket des Bundeskabinetts. „Endlich wird diese Ungerechtigkeit beseitigt!“

Mit der „Mütterrente III“ setzt die Bundesregierung die rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit der für nach 1991 geborene Kinder gleich. Künftig werden jeweils drei Jahre berücksichtigt, bislang waren es bei älteren Kindern lediglich zweieinhalb Jahre.

Stabiles Rentenniveau schafft Akzeptanz

Außerdem soll mit dem Gesetz das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent festgeschrieben werden. Geyer: „Die gesetzliche Rente braucht Stabilität. Die Menschen müssen wissen, dass sie für ihre Beiträge auch entsprechende Rentenansprüche erwerben. Sonst verliert das System an Akzeptanz. Deshalb ist es ganz entscheidend, das Rentenniveau auch über 2031 hinaus stabil zu halten.“ 

Die Finanzierung der Maßnahmen über Steuermittel ist sachgerecht, betonte der dbb-Chef. Viel zu lange seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Mitteln der Rentenversicherung finanziert worden.

Hintergrund: Das Bundeskabinett hatte am 6. August 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Damit setzt sie erste rentenrechtliche Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag um.

Datum: 6. August 2025
Autor: Torben

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