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Geyer: „Richtige Problembeschreibung, falsche Schlussfolgerungen“

„Wir begrüßen das überparteiliche Interesse und Engagement für einen leistungsstarken Staat. Die Bürgerinnen und Bürger haben berechtigte Erwartungen an seine Funktionstüchtigkeit. Der Bericht trägt dazu einige interessante Ideen zusammen. Gerade die Forderung nach einer praxistauglicheren Gesetzgebung oder einer besseren Digitalisierung der Verwaltung können wir nur unterstreichen und entspricht unseren langjährigen Forderungen. Unabhängig davon gilt aber: Der Staat kann nur mit einer aufgabengerechten Personalausstattung erfolgreich sein – und dafür braucht es eine konsequente Aufgabenkritik. Außerdem muss klar sein: Ein Kulturwandel kann nicht von oben verordnet werden. Deshalb müssen die Beschäftigten bei allen Reformen beteiligt werden“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer am 14. Juli 2025.

Enttäuscht zeigte sich Geyer von den Vorschlägen zur Personalpolitik: „Die Analyse, dass demografischer Wandel und Pensionierungswellen in den kommenden Jahren ein riesiges Loch in die Personaldecke reißen und schon heute viele Stellen nicht besetzt werden können, ist wirklich nicht neu. Aber was ist die Konsequenz daraus? Hier gibt es nur die allgemeine Aussage, dass der Staat als Arbeitgeber deutlich attraktiver werden muss, aber zu naheliegende Maßnahmen kann man sich nicht durchringen. Stattdessen wird vorgeschlagen, dass „interne Querwechsler und Seiteneinsteiger von außen“ eingestellt werden sollen. Jede dritte offene Stelle ließe sich angeblich so besetzen. Ich sage: Die Möglichkeiten haben wir doch in weiten Teilen heute schon, aber zu den aktuellen Konditionen ist der Staat auf dem Arbeitsmarkt oft schlicht nicht konkurrenzfähig. Daher ist die Schlussfolgerung für mich falsch. Da hätte ich mir mindestens einen Satz zu den Dingen gewünscht, die bei Stellenbesetzungen vor allem relevant sind: etwa gute Bezahlung und attraktive Arbeitszeitmodelle.“

Der Vorschlag, dass das neue Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine umfassende Zuständigkeit für Personal erhalten soll und die Personalkompetenz der Zentralabteilungen in den einzelnen Bundesbehörden eingeschränkt wird, überzeugt Geyer ebenfalls nicht: „Die Planung des Personalbedarfs zu zentralisieren ist absolut realitätsfern und widerspricht dem Ressortprinzip. Wir reden hier über Vorgänge, die ein hohes Maß an Fachlichkeit erfordern. Was soll denn besser werden, wenn etwa die Personalplanung für die Bundespolizei mit über 55.000 Beschäftigten aus dem fachlich zuständigen Bundesinnenministerium in das neue Digitalministerium wandert, dass von den betroffenen Stellen und Tätigkeiten gar keine Ahnung hat? Gleiches gilt für das Dienstrecht: Das muss beim Bundesinnenministerium bleiben, eine Verlagerung ist nicht sachgerecht! Darüber hinaus wären von all diesen Maßnahmen die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen berührt, die in keinem Fall hintergangen werden dürfen. Eine grundlegende Aufwertung der Personalentwicklung, verbunden mit einer umfassenden Weiterbildungsoffensive für die Mitarbeitenden, würden wir hingegen begrüßen.“

Datum: 14. Juli 2025
Autor: Torben

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