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Hemsing: Mit dieser Reform gewinnt die Regierung kein Vertrauen zurück

„Positiv ist, dass auch auf Druck des dbb einige Vorhaben der Bundesregierung, die zu Lasten der Patientinnen und Patienten gegangen wären, entschärft werden konnten“, sagte der zweite dbb-Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik, Andreas Hemsing, am 30. April 2026 über das Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), das vom Bundeskabinett am Tag davor beschlossen wurde. Insbesondere das Ausbleiben der Kürzung des Krankengeldzahlbetrags sowie die Absenkung des Beitragssatzes für Ehegatten, die künftig aus der beitragsfreien Mitversicherung herausfallen, seien aus dbb-Sicht klare Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. 

Bei der Abkehr von der vollständigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen im Krankenhaus konnte zumindest ein Teilerfolg erzielt werden. Das Sparpaket sieht eine hälftige Refinanzierung der die Grundlohnrate übersteigenden Tarifabschlüsse vor. Die Abkehr von der vollständigen Refinanzierung stelle laut Hemsing jedoch weiterhin einen Eingriff in die Tarifautonomie dar: „Der Gesetzgeber scheint nicht zu verstehen, dass das Ergebnis von Tarifverhandlungen nicht nur die allgemeine Preisentwicklung widerspiegelt, sondern auch der Situation am Arbeitsmarkt Rechnung trägt. Die Abkehr von der vollständigen Refinanzierung und die Wiedereinführung des Tarifdeckels, den wir mit viel Energie vor fast 20 Jahren erstritten haben, erweisen dem Kampf gegen den Fachkräftemangel einen Bärendienst.“ 

Keine vollständige Kostenübernahme für Bürgergeldempfänger 

Ebenfalls kritisch bewertete der dbb-Vize das Ausbleiben der vollständigen Kostenübernahme für Bürgergeldempfänger und -empfängerinnen aus Steuermitteln: „Im Hinblick auf diese fehlenden Steuerzuschüsse, für die die Versichertengemeinschaft derzeit mit rund 12 Milliarden Euro jährlich einspringt, sind unsere Befürchtungen sogar noch deutlich übertroffen worden. Die Bundesregierung sollte sich schon einmal fragen, ob man mit derartigen Taschenspielertricks Vertrauen zurückgewinnt.“ Statt der Übernahme der 12 Milliarden Euro jährlich sieht die GKV-Reform einen bis zum Jahr 2030 ansteigenden Zuschuss vor, der 2027 mit 250 Millionen Euro pro Jahr beginnt. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss insgesamt um 2 Mrd. Euro jährlich gekürzt, sodass die GKV insgesamt zusätzlich belastet wird. 

Vor diesem Hintergrund kritisierte Hemsing auch die außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Versicherungspflichtgrenze ab dem Jahr 2027: „Aus Sicht des dbb verstoßen die Anhebungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“

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