Hubig: „Die Justiz leidet an vielen Stellen an Überlastung“

Die E-Akte ist seit dem 1. Januar 2026 „Standard“, auch wenn es noch Übergangs- und Ausnahmeregelungen gibt. Hubig verweist darauf, dass die E-Akte im Bund und in den meisten Ländern eingeführt sei, aber „noch nicht alles so funktioniert, wie wir es uns wünschen“. Bis zum 1. Januar 2027 müsse sie flächendeckend eingesetzt werden, der Wunsch nach effizienten digitalen Lösungen sei überall spürbar, sagt Hubig in der April-Ausgabe des dbb magazin. Zentrale Voraussetzung sind aus Sicht der Ministerin gemeinsame Leitplanken von Bund und Ländern: Nur interoperable Systeme von Polizei und Justiz erlaubten es, Ermittlungsergebnisse medienbruchfrei in der E-Akte zu nutzen.

Hubig kündigt für diese Legislaturperiode einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ an. Die Justiz leide vielerorts an Überlastung, Verfahren würden teils eingestellt, weil Fristen nicht eingehalten werden könnten – „das kann so nicht bleiben“, so Hubig. Der Bund wolle rund eine halbe Milliarde Euro für Digitalisierung und zusätzliches Personal bereitstellen und den Ländern eine Anschubfinanzierung für neue Stellen bieten. Parallel dazu soll die Modernisierung der Verfahrensordnungen die Gerichte strukturell entlasten, etwa durch eine Reform der Verwaltungsgerichtsordnung sowie Reformkommissionen für Strafprozess und Zivilprozess.

Das komplette Interview lesen Sie im aktuellen dbb magazin.

Datum: 2. April 2026
Autor: Torben

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