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Nach der Novelle ist vor der Novelle

“Unbefriedigend ist insbesondere die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995, die weit über das Ziel hinausschießt”, betonte der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedhelm Schäfer, am 16. Juni 2021. “Dass die oberste Dienstbehörde unter bestimmten Voraussetzungen jede Entscheidung der Einigungsstelle aufheben kann, kann nicht so bleiben. Hier muss im Rahmen der nächsten Novellierung nachjustiert werden.“ 

Schäfer bedauerte, dass auch das vom dbb geforderte digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften bisher nur rudimentär gewährleistet sei. Immerhin sei die Dienststelle nun aber verpflichtet, in ihrem Intranetauftritt einen Link auf die Website der Gewerkschaften zu setzen. „Die Tür ist damit schon einmal einen Spalt breit geöffnet worden.“ Vor dem Hintergrund veränderter Arbeitsformen und Abwesenheiten der Beschäftigten in der Dienststelle seien aber weitere Verbesserungen unerlässlich, um den zur Wahrnehmung ihres Grundrechts auf koalitionsmäßige Betätigung notwendigen Kontakt für die Gewerkschaften zu den Beschäftigten sicherzustellen. 

Da von Anfang an aufgrund der begrenzten Zeitspanne bis zum Ablauf der Legislaturperiode eine konsensbasierte Umsetzung vorgegeben war, sind viele weitere dringende Änderungen nicht angegangen worden. „Der dbb wird sich dafür einsetzen, dass die Modernisierung des BPersVG in der nächsten Legislaturperiode ohne zeitliche Verzögerung fortgesetzt wird. Dies betrifft im Übrigen,“ so Schäfer weiter, „auch die Wahlordnung, die bislang noch gar nicht angefasst wurde.“

Der Umgang mit der Neufassung des Gesetzes wird für geraume Zeit eine große Herausforderung für unsere Personalratsmitglieder sein, weiß Schäfer. „Wir unterstützen daher die Umstellung mit umfangreichen Erläuterungen der neuen Regelungen aus dem Hause des dbb.“

Die Broschüre „Die BPersVG-Novelle 2021“ kann in Kürze über den dbb verlag bezogen werden.

Datum: 16. Juni 2021
Autor: Torben

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