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Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz: gute Ideen wieder zurückgenommen

Mit dem Entlastungsbudget für pflegende Angehörige sollten, so die ursprüngliche Idee, die Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege zusammengefasst werden und so flexibler und leichter in Anspruch genommen werden können. Im Entwurf für das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), der nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist das Entlastungsbudget aber nicht mehr enthalten. „Es beschleicht einen das Gefühl, dass das intransparente Leistungsdickicht politisch gewollt ist. Anders lässt sich die Streichung des Entlastungsbudgets aus dem Referentenentwurf nicht erklären”, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 11. April 2023.

Die Zusammenlegung der Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege wird schon lange diskutiert. Die derzeitigen komplizierten Anrechnung- und Inanspruchnahme-Möglichkeiten sei kontraproduktiv, so der dbb Chef: „Gute pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden darf nicht an mangelnder Kenntnis über das Leistungsrecht scheitern. Hier werden wir im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nochmal vehement nachhaken müssen.“ Der dbb fordere seit Jahren die Budgetierung von Pflegeleistungen.

Insgesamt sei der PUEG-Entwurf „kein großer Wurf, sondern Flickschusterei“, erklärte Silberbach. „Wir brauchen Antworten auf Demografie, Fachkräftemangel und Inflation. Aspekte, die die Pflegeversicherung ganz unmittelbar betreffen und in ihrer derzeitigen Form in Frage stellen. Fünfprozentige Leistungsanhebungen in einigen Bereichen führen gewiss nicht zu mehr Nachhaltigkeit und werden dem Namen des Gesetzes sicher nicht gerecht.“

Datum: 13. April 2023
Autor: Torben

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