Zwei Männer in Anzügen bei einer Besprechung, die Effizienz in der Beihilfe-Abwicklung betonen.

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Schnellere Beihilfe-Bearbeitung soll kommen

Mit der 11. Änderungsverordnung will der Bund die Beihilfe für seine Beamtinnen und Beamten an den medizinischen Fortschritt und die Weiterentwicklung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung anpassen. Thomas Liebel, Vertreter der Bundesbeamtengewerkschaften im dbb und Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), begrüßt die geplanten Änderungen. „Ziel muss sein, wirtschaftliche Härten zu vermeiden und durch das gesamte Bündel an Maßnahmen wieder eine akzeptable Situation für die Beamten und Versorgungsempfänger herzustellen“, sagte er am 6. Oktober 2025 bei einem Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium in Berlin.

Geplant ist, Leistungsveränderungen im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung, die seit der letzten Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten sind, wirkungsgleich in das Beihilferecht des Bundes zu übertragen. Weiterhin sieht die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung  vor, bislang ergangene Vorgriffregelungen zu kodifizieren und die ambulanten Leistungen im Zahnbereich grundlegend neu zu regeln. Letzteres soll eine (teil-)automatisierte Bearbeitung und mehr Transparenz ermöglichen. Zudem sind etliche Verfahrenserleichterungen vorgesehen, beispielsweise Regelungen zu Aufwendungen für Sehhilfen – es soll künftig einheitliche Pauschalen geben – und eine Vereinfachung der Regelungen bei Implantaten.

Beihilfe: Neue Verfahren für schnelle Bearbeitung

Um die Bearbeitungsdauer der Beihilfe zu verringern, will das Ministerium effiziente und effektive Beihilfeabrechnungsverfahren voranbringen. Dies sollen – parallel zu den mit der 11. Änderungsverordnung vorgesehenen Änderungen – auch im Bundesbeamtengesetz umgesetzt werden. Eine Fiktionsregelung und die Einführung eines begleitenden Risikomanagementsystems sollen dazu beitragen, die Bearbeitungszeiten nachhaltig zu verbessern. Dieses Vorgehen hat der dbb bereits im Beteiligungsgespräch am 11. Juni 2025 begrüßt.

Das Bundesinnenministerium strebt an, die Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzten. Zu den Einzelheiten wird der dbb berichten.

Datum: 6. Oktober 2025
Autor: Torben

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