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Sozialversicherung: Selbstverwaltung konsequent stärken

Alle sechs Jahre werden in Deutschland die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungen gewählt. Bei den Krankenkassen ist das der Verwaltungsrat, bei den Renten- und Unfallversicherungen die Vertreterversammlung. Sie werden jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und Versicherten gebildet. „Der Verwaltungsrat in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet beispielsweise, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen übernommen werden und setzt außerdem ehrenamtlich besetzte Widerspruchausschüsse ein. Diese Arbeit ist also von enormer Bedeutung für die Versicherten, fristet in der öffentlichen Wahrnehmung aber trotz enormer Anstrengungen aller Beteiligten leider immer noch eher ein Schattendasein“, erklärte der dbb Chef am 8. Dezember 2021 nach einem Treffen mit Peter Weiß, der seit Oktober Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen ist.

Mit Blick auf die nächste Wahl am 31. Mai 2023 machte Silberbach deutlich: „Wir brauchen nicht nur zukünftig eine hohe Wahlbeteiligung, sondern wir brauchen auch heute schon engagierte Menschen, die Verantwortung für diese wichtige Aufgabe übernehmen und sich zur Wahl stellen wollen. Wir begrüßen deshalb, dass es für die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgebenden gibt, auch wenn in der konkreten Ausgestaltung sicherlich noch Luft nach oben ist. Grundsätzlich wird so aber das Ehrenamt gestärkt.“ Wichtig sei aber auch, die Wahl selbst möglichst niedrigschwellig zu gestalten. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir erste Modellprojekt für Online-Wahlen als eine Möglichkeit, die Hürden für die Beteiligung abzubauen“, so der dbb Bundesvorsitzende.

Datum: 8. Dezember 2021
Autor: Torben

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