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Sozialversicherungsträger: Selbstverwaltung soll gestärkt werden

Alle Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, etwa die Deutsche Rentenversicherung oder Gesetzliche Krankenkassen, haben Gremien zur Selbstverwaltung. Wer in diese Selbstverwaltungsorgane einzieht, entscheiden die Versicherten alle sechs Jahre bei den sogenannten Sozialwahlen. Doch obwohl es sich – nach der Europawahl und der Bundestagswahl – um die drittgrößte Abstimmung in Deutschland handelt, sank die Beteiligung zuletzt.

Für dbb Vize und Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Sozialversicherung GdS Maik Wagner liegt ein möglicher Grund für die sinkende Wahlbeteiligung in der ausufernden Einmischung des Gesetzgebers. „Es ist leider ein Zeichen der vergangenen Jahrzehnte, dass der Gesetzgeber sich um immer mehr Belange in der Sozialversicherung meint kümmern zu müssen. Wenn zu viel vom Gesetzgeber geregelt wird, bleibt zu wenig eigenständige Regelungsmöglichkeit für die soziale Selbstverwaltung. Dabei wissen die gewählten Selbstverwalter sehr gut, was für Bedürfnisse mit den Beiträgen abgedeckt werden sollen – und können. Und wer Beiträge zahlt, soll auch mitreden können“, sagte Wagner zum Auftakt der dbb Selbstverwaltertage am 6. November 2024.

Wagner versprach, dass GdS und dbb dazu beitragen werden, den Bekanntheitsgrad der sozialen Selbstverwaltung zu erhöhen: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Thema immer wieder aufzugreifen. Wir berichten regelmäßig, auch zwischen den Wahlen. Nicht nur über die Wahl selbst, sondern wir werden darüber hinaus die Selbstverwalter und ihre Arbeit vorstellen.“

Bei den Selbstverwaltertagen von dbb und GdS am 6. und 7. November 2024 in Berlin wird unter anderem Peter Weiß, Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen, als Redner erwartet.

Datum: 6. November 2024
Autor: Torben

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