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Sozialwahlen: Online-Teilnahme ermöglichen, Beteiligung stärken

 „Wir brauchen gute Ideen, um bei den nächsten Sozialwahlen mehr Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren“, sagte Volker Geyer, Bundesvorsitzender des dbb, am 29. Juli 2025 bei einem Treffen mit Peter Weiß, dem Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, und seiner Stellvertreterin Doris Barnett in Berlin. „Es ist ganz entscheidend, die Wahlen bekannter zu machen und Online-Wahlen flächendeckend als Ergänzung zur Briefwahl zu ermöglichen. So schaffen wir ein niedrigschwelliges, digitales Angebot, das die Wahlberechtigten mit wenigen Klicks und wenig Zeitaufwand wahrnehmen können. Nicht zuletzt werbe ich ausdrücklich dafür, die Sozialwahlen verstärkt in Schulen und Ausbildungseinrichtungen zu thematisieren.“

Mit Blick auf die Online-Wahlen kommt Bewegung in die Sache: Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass es künftig möglich sein soll, seine Stimme bei den Sozialwahlen auch elektronisch abzugeben, sofern die Satzung des Versicherungsträgers dies vorsieht. Geyer: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, weitere Schritte müssen folgen. Ich hoffe sehr, dass aus dem Entwurf Realität wird und plädiere dafür, dass alle Versicherungsträger diesen Weg mitgehen. Demokratie lebt von Beteiligung. Sie bildet die Voraussetzung für eine starke Selbstverwaltung!“

Bei den vergangenen Sozialwahlen im Jahr 2023 lag die Wahlbeteiligung bei 22 Prozent. Einige Ersatzkassen hatten die Möglichkeit angeboten, die Stimme parallel zur Briefwahl auch online abzugeben. Es handelte sich um ein Modellprojekt. „Bedenken, die digitale Wahl sei nicht sicher und zu fehleranfällig, konnte das Projekt ausräumen“, resümierte der dbb Vorsitzende. 

Hintergrund: Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Sie sollen den Versicherten und Arbeitgebenden die Möglichkeit geben, über die Arbeit der Sozialversicherungsträger mitzubestimmen – beispielsweise, wenn es um Haushaltspläne geht oder um die Frage, welche Leistungen ein Träger übernimmt. Gewählt werden die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Unfallversicherungsträger.

Datum: 29. Juli 2025
Autor: Torben

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