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Stabilisierung des Rentenniveaus ist unabdingbar für die Akzeptanz der Rente und den Erhalt des sozialen Friedens

„Der dbb begrüßt die angekündigte dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent“, bilanzierte dbb Chef Silberbach am 5. März 2024 das vorgestellte Rentenpaket II und wies auf die Herausforderungen hin: „Um die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings dauerhaft zu sichern, sind zur Finanzierung des mit der Rentenniveausicherung bis 2080 verbundenen Anstiegs der Rentenausgaben um 0,9 Prozent des BIP zwingend höhere Mittel nötig.“ Ohne Stabilisierung, so zeigen es aktuelle Projektionen, würde das Rentenniveau langfristig bis auf 44 Prozent sinken. „Fortgesetzte Niveauabsenkungen würden zu einer weiteren Annäherung von Rentenbeziehern, die für ihre Rente Beiträge entrichtet haben, und Beziehern der steuerfinanzierten Grundsicherung im Alter führen“, erklärte Silberbach. „Viele würden sich dann fragen, wozu sie überhaupt Beiträge zahlen. Eine Stabilisierung des Rentenniveaus bedeutet somit auch eine Stabilisierung des sozialen Friedens.“

Grundsätzlich unterstützt der dbb eine neben die Umlagefinanzierung tretende Teilkapitaldeckung von Leistungen der sozialen Sicherung. Es soll jährlich Zuführungen geben, sodass ab Mitte der 2030er-Jahre die Erträge zur Stabilisierung der Rentenbeiträge genutzt werden können. Silberbach weiter: „Allerdings muss das letztlich über Schulden des Bundes finanzierte Generationenkapital langfristig Renditen erwirtschaften, die über den Schuldzinsen liegen, die wiederum der Bund entrichten muss. Sonst wird das Vorhaben ein Verlustgeschäft. Angesichts der mit Aktienanlagen verbundenen Gefahr von Kursverlusten ist das alles andere als trivial.“ Darüber hinaus sei gerade in der Rentenversicherung angesichts der hohen Ausgaben tatsächlich nur mit einer überschaubaren Entlastungswirkung zu rechnen.

„Das Generationenkapital ist aus Sicht des dbb als Ergänzung der Beitragsfinanzierung der Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenfinanzen generell ein interessanter Ansatz und stellt diese auf eine zusätzliche Säule“, erklärte Silberbach. Folgendes gelte es aber zu berücksichtigen: „Die Zuführungen in den Fonds müssen dauerhaft gesichert sein, das Geld darf nicht für andere Dinge oder vorzeitig ausgegeben werden und bei der Anlage müssen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden“, machte Silberbach deutlich. Mit dem Generationenkapital plant die Regierung, eine aktienbasierte Finanzierungssäule in die gesetzliche Rentenversicherung zu implementieren, um künftig notwendig werdende Beitragssatzsteigerungen abfedern zu können.“

Datum: 5. März 2024

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