Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in Niedersachsen (VLWN) zeigt sich besorgt über das Vorgehen des Niedersächsischen Finanzministeriums im Umgang mit den zahlreichen anhängigen Widersprüchen zur Beamtenalimentation.
„Ohne Beteiligung der Gewerkschaften und ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, werden Fakten geschaffen – das gefährdet das Vertrauen vieler Kolleginnen und Kollegen in einen fairen und rechtsstaatlichen Umgang”, erklärt der VLWN-Landesvorsitzende Joachim Maiß.
Mit dem Erlass vom April 2025 hat das Finanzministerium das Niedersächsische Landesamt für Besoldung und Versorgung (NLBV) angewiesen, sämtliche Widersprüche zur Alimentation aus den Jahren 2023 und 2024 pauschal abzulehnen. Der Erlass erfolgte ohne Einzelfallprüfung und ohne Abstimmung mit den Interessenvertretungen.
Dabei ist die verfassungsrechtliche Bewertung der Alimentation – insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen – weiterhin offen. Die Einführung des sogenannten Familienergänzungszuschlags mit Berücksichtigung des Partnereinkommens wird von zahlreichen Fachleuten kritisch gesehen und ist aus Sicht vieler Betroffener kein belastbarer Ersatz für eine strukturell angepasste Grundbesoldung.
Hinzu kommt, dass das Vorgehen des Ministeriums die ohnehin angekratzte Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter beschädigt. Und das in Zeiten des wachsenden Fachkräfte- und Lehrkräftemangels, unter dem die Berufsbildenden Schulen seit Jahrzehnten signifikant leiden.
Der VLWN teilt die Einschätzung des dbb niedersachsen und des Niedersächsischen Richterbundes, dass das aktuelle Vorgehen geeignet ist, eine Klagewelle auszulösen und unnötige Belastungen für Justiz und Verwaltung zu schaffen. „Wir hätten uns mehr Augenmaß und Dialogbereitschaft gewünscht”, sagt Maiß.
Viele Berufsbildner werden nun gezwungen sein, zur Wahrung ihrer Rechte individuelle Klagen einzureichen – mit unnötigem Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten. Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts plädiert der VLWN dringend für ein Innehalten: „Jetzt wäre es an der Zeit, Ruhe zu bewahren, das Urteil abzuwarten und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.”