Protest vor der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit während eines Warnstreiks.

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Warnstreik: Protest vor der Zentrale der Bundeagentur für Arbeit

„Ob in der Bundesagentur für Arbeit oder in der Kommunalverwaltung – überall fehlt das Personal“, mahnte dbb-Verhandlungsführer Volker Geyer am 20. Februar 2025 vor der BA-Zentrale in Nürnberg vor den etwa 700 Teilnehmenden. „Die Beschäftigten stehen unter enormem Druck und müssen eine stetig wachsende Arbeitslast bewältigen. Die Politik überträgt ihnen ständig neue Aufgaben – ohne Rücksicht auf die Belastungsgrenze. Von den Kolleginnen und Kollegen wird dabei Flexibilität erwartet, doch wenn es um eine faire Bezahlung geht, zeigen sich die Arbeitgebenden maximal unflexibel und flüchten sich in Ausreden. Das hat mit echter Wertschätzung nichts zu tun!“

Thomas Zeth, stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission, betonte: „Wir adressieren seit Jahren den tarifvertraglichen Nachholbedarf an die Arbeitgeberseite. Teamleitung, Fallmanagement und Integrationsberatung müssen die Bezahlung bekommen, die sie verdienen. Das sind nicht erst seit gestern die Dauerbaustellen am Tariftisch der Bundesagentur für Arbeit. Es muss sich endlich etwas bewegen!“

Die laufende Einkommensrunde mit Bund und Kommunen betrifft auch die Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit. Zwischen den Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit besteht zwar ein eigener Haustarifvertrag, der spezielle Bedingungen berücksichtigt, doch er orientiert sich weitgehend am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und wird parallel verhandelt.

Hintergrund:
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind über 2,6 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Rund 1,7 Millionen Arbeitnehmende und Auszubildende des Bundes (über 156.000) und der Kommunen (über 1.500.000) und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat. Hinzu kommen knapp 370.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter sowie fast 600.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Mittelbar hat die Einkommensrunde auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Die dritte und letzte Verhandlungsrunde ist für den 14./15.3.2025 verabredet.

Datum: 20. Februar 2025
Autor: Torben

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