Klingt logisch, is wohl auch so: Wenn die Arbeitszeit aufgebraucht ist, ist sie aufgebraucht
Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts enthält eine wichtige Botschaft für Lehrkräfte: Wer feststellt, dass die vorgesehene Arbeitszeit für die übertragenen Aufgaben nicht ausreicht, soll nicht einfach länger arbeiten. Stattdessen ist die Überlastung anzuzeigen und die Wahrnehmung von Aufgaben gegebenenfalls zurückzustellen. Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass Lehrkräfte ihre individuelle Dienstzeit nicht eigenständig verlängern und dafür später einen
