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VLWN: Meldeplattformen passen nicht zu unserem Demokratieverständnis

Die von der AfD in Baden-Württemberg freigeschalteten „Meldeplattformen für neutrale Bildung“ verurteilt der VLWN mit aller Deutlichkeit. „Wir empfinden es als in höchstem Maße verantwortungslos, Schülerinnen und Schüler zur Denunziation ihrer Lehrerinnen und Lehrer anzuhalten“, so der VLWN-Landesvorsitzende Joachim Maiß. Bespitzelungen gehören zu diktatorischen Regimen und haben in einer Demokratie keinen Platz. Die AfD offenbart mit ihrer Maßnahme ein gravierendes Defizit in puncto Demokratieverständnis.

Schule ist ein sensibler Raum. Unterricht kann nur gelingen, wenn ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden besteht. Dieses Vertrauen wird durch diese auf Denunziation ausgerichtete Meldeplattform massiv gestört – auf beiden Seiten. Auch öffnet die auf der Plattform erlaubte Anonymität der Meldungen Tür und Tor für „Generalabrechnungen“ mit einzelnen Lehrerinnen und Lehrern. Die Dynamik anonymer Hetze ist aus den sozialen Medien inzwischen hinlänglich bekannt.

Mit ihrer Denunziationsplattform will die AfD offenbar verhindern, Konflikte mit den Beteiligten direkt zu klären. Es gibt an den Schulen und in den Schulverwaltungen ausreichend Instrumente und Ansprechpartner für Kritik und Probleme jeglicher Art: von den Klassenlehrern über Vertrauenslehrer bis hin zu Schulsozialarbeitern und den Schulleitungen selbst. Die beruflichen Schulen verfügen außerdem über eine funktionierende Feedback-Kultur. Schüler-Lehrer-Feedback ist an allen beruflichen Schulen ein fester Bestandteil des Leitbildes.

Das mangelnde Demokratieverständnis der AfD spiegelt sich auch im Titel der Meldeplattformen wider. Der von der AfD gerne angeführte Beutelsbacher Konsens, die Grundlage der politischen Bildung seit den 1950er-Jahren, verwendet an keiner Stelle die Begriffe „neutral“ oder „Neutralität“. Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht „neutral“ sein, wenn es um Gefährdungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht. Dafür haben sie einen Eid auf die Verfassung geleistet.

Ziel des Beutelbacher Konsenses und damit des politischen Unterrichts ist die „Mündigkeit des Schülers“. Um dies zu erreichen, gilt erstens das “Überwältigungsverbot”, das heißt, die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht durch Überrumpelung an der “Gewinnung eines selbständigen Urteils” gehindert werden. Dabei gilt zweitens: „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“ Das dritte Grundprinzip lautet: „Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“

Es liegt somit auf der Hand, dass strittige Ansichten und Haltungen von Parteien Gegenstand des Schulunterrichts sein müssen. Wenn die AfD dies negiert, hat sie für den VLWN-Landesvorsitzenden Maiß „ganz offensichtlich ein Problem mit Pluralismus, einer offenen Diskussionskultur und demokratischen Konfliktlösungsstrategien“.

Datum: 16. Oktober 2018
Autor: Michael Müller

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