Öffentlicher Dienst: dbb will Investitionen

„Der öffentliche Dienst sorgt dafür, dass das Land funktioniert und die Gesellschaft zusammenhält – sollte man meinen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 19. August 2021 in Berlin. „In den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten aber hat sich gezeigt, dass diese Verlässlichkeit deutliche Risse erlitten hat. Ob beim Handling der Corona-Pandemie, in der Katastrophenprävention oder mit Blick auf die Reaktionsfähigkeit bei akuten politischen Herausforderungen oder digitale Performance: Es knirscht an allen Ecken und Enden. Nicht etwa, weil die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht können oder wollen. Sondern weil man den öffentlichen Dienst seit Jahren personell und sachmitteltechnisch konsequent dermaßen auf Kante genäht hat, dass die Defizite nun dauerhaft zutage treten“, kritisierte Silberbach. Die gesellschaftlichen Fliehkräfte, die ein in Sachen Bildung, Sicherheit und soziale Angebote nicht funktionierender Staat freisetze, seien ein „Pulverfass“. „Es braucht angesichts der gewaltigen Zukunftsaufgaben, die uns mit sozialer Sicherung, Gesundheitsschutz, Klimawandel und Migration ins Haus stehen, massive Investitionen in unser Land und in seinen öffentlichen Dienst. Keine einzige weitere Sparrunde!“, warnte der dbb Chef.

In seinen Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl hat der dbb als Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der privatisierten Bereiche mit über 1,3 Millionen Mitgliedern seine Forderungen an die Parteien klar formuliert:

Das Bekenntnis zu einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Vielmehr muss der öffentliche Dienst finanziell und personell weiter gestärkt werden. Die Herausforderungen des demografischen Wandels erfordern eine auf die Zukunft ausgerichtete Personalplanung, unter strikter Beachtung einer aufgabengerechten Personalausstattung. Von der Politik wird ein klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum erwartet. Dazu gehört auch, dass die Beamtinnen und Beamten auf ihre eigenständige Alterssicherung vertrauen können. Denn die eigenständige Beamtenversorgung ist integraler Bestandteil des Berufsbeamtentums und ein wesentlicher Attraktivitätsbaustein im Bereich von Personalgewinnung und -pflege. Das duale Gesundheitssystem und die damit verbundenen beamtenrechtlichen Sicherungssysteme müssen erhalten und fortentwickelt werden. Angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen, insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, muss das Dienst- und Laufbahnrecht fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege hat dabei eine besondere Bedeutung: Flexible Arbeitszeitmodelle und Beschäftigungsformen müssen neu geschaffen, vorhandene weiterentwickelt werden. Damit lässt sich die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig erhöhen. Agilität und Diversität dürfen keine leeren Phrasen sein, sondern wesentliche Bestandteile von Personalmanagement und -entwicklung. Wegen seiner Vorbildfunktion muss der öffentliche Dienst Spiegelbild der Gesellschaft werden. Dazu braucht die öffentliche Verwaltung ein dauerhaftes Diversitätsmanagement. In Leitungsfunktionen ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, Männern und Diversen unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes umzusetzen. Die Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist unter Berücksichtigung der gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Personalrat und Dienststelle fortzusetzen. Insbesondere mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung ist dabei die Qualität der Beteiligung der Personalvertretungen auszubauen. Mit Blick auf ständig zunehmende Fallzahlen von tätlichen Angriffen sowie Beleidigungen und Bedrohungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes muss der Schutz aller Beschäftigten auch als Teil der Gesundheitsfür- und vorsorge gefördert und gewährleistet werden. Die erfolgreiche Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen ist ein entscheidender Zukunftsfaktor für Deutschland. Es sind effektive Entscheidungs-, Steuerungs- und Umsetzungsstrukturen zu schaffen, die gewährleisten, dass die Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen Nutzern wie auch Anwendern schnell, flächendeckend und Ebenen übergreifend zur Verfügung stehen. Um die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit in Digitalisierungsfragen zu verbessern und zu koordinieren muss die Föderale IT-Kooperation (FITKO) zu einer schlagkräftigen Digitalisierungsagentur nach internationalem Vorbild ausgebaut werden. Die Kompetenzen und Durchgriffsrechte einer solchen Digitalisierungsagentur sind in einem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern festzulegen.

Der dbb hat den im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien einen Fragenkatalog zum öffentlichen Dienst vorgelegt. Lesen Sie hier die Antworten.

Datum: 19. August 2021
Autor: Torben

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