Schulung von Personalräten: Freistellung und Kostenerstattung verbessert

Eine Neufassung des entsprechenden BMI-Rundschreibens soll dazu beitragen, dass das Verfahren um Freistellung und Kostenübernahme bei personalvertretungsrechtlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen möglichst sachorientiert, zügig und nach einheitlichen Kriterien durchgeführt wird. „Wir sind froh, dass nun endlich die Aktualisierung da ist“, sagte Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb. „Ein wesentlicher Teil unserer Vorschläge findet sich darin wieder.“

Insbesondere leiste das Rundschreiben einen wesentlichen Beitrag zur künftigen Vermeidung der Missverständnisse rund um die Kostenpauschale, der Dienststellen bislang nicht selten eine verbindliche Begrenzung der Höhe der Schulungskosten beigemessen und deshalb eine Einzelfallbetrachtung des vom Personalrat angemeldeten Schulungsbedarfs von vornherein ausgeschlossen hätten. „Das neue Rundschreiben stellt deutlich heraus, dass in begründeten Fällen bei entsprechendem Nachweis die Erstattung höherer Kosten nicht nur möglich, sondern erforderlich ist“, erläuterte Schäfer. Auch der sich auf sämtliche Aspekte der Erforderlichkeit der Schulung erstreckende Beurteilungsspielraum der Personalvertretung komme jetzt klarer als bisher zum Ausdruck.

Zur Verfahrenserleichterung trage auch maßgeblich bei, dass bei Nichtüberschreitung des immerhin von 150 auf 250 Euro pro Schulungstag angehobenen Pauschbetrags eine Prüfung kostengünstigerer Vergleichsangebote anderer Schulungsveranstalter entfällt. Zudem sei die Dienststelle künftig gehalten, über Anträge des Personalrats auf Freistellung und Kostenübernahme innerhalb von zehn Arbeitstagen zu entscheiden beziehungsweise bei unvollständigen Antragsunterlagen den Personalrat unverzüglich unter konkreter Bezeichnung der fehlenden Angaben zur Nachreichung aufzufordern. „Unsere Forderung nach Erhöhung des Pauschbetrags auf 280 Euro einschließlich Dynamisierung wurde mit der Erhöhung auf 250 Euro leider nicht vollständig umgesetzt, obwohl die entsprechende Notwendigkeit in den letzten Monaten aufgrund der dramatischen Entwicklung von Preisen und Inflationsrate offensichtlich ist,“ bedauerte Schäfer. Weitere Verbesserungen blieben hier daher auf der Agenda des dbb. 

Mit Blick auf die im Zuge der Digitalisierung und insbesondere während der Corona-Pandemie verbreiteten Online-Schulungen stellt Schäfer allerdings zufrieden fest, dass auch hier der Forderung des dbb, die Gleichwertigkeit aller Schulungsformate anzuerkennen, entsprochen wurde. „Die Personalvertretung besitzt ein Auswahlrecht und kann dabei individuellen Präferenzen des zu schulenden Personalratsmitglieds Rechnung tragen. Einen Vorrang für Online-Schulungen aus Kostengründen gibt es nicht. Das stellt das Rundschreiben klipp und klar fest.“ Ein weiterer wichtiger Fortschritt sei, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Teilnahmerecht an behördeninternen, geschäftsbereichsinternen oder ressortübergreifenden Arbeitstagungen der Personalvertretungen sowie an Personalrätekonferenzen, Fachkongressen und Messen anerkannt werde

Datum: 12. Mai 2022
Autor: Torben

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