Besoldung: dbb begrüßt Gesetzentwurf trotz Änderungsbedarfs

„Mit dem Gesetzentwurf wird der Tarifabschluss aus dem April im Wesentlichen übertragen, das entspricht unserer Forderung“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 11. Mai 2026. „Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung endlich umzusetzen, wurde außerdem die Grundgehaltstabelle völlig neustrukturiert. Bei dieser Reform ist der Wille von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und seinem Haus deutlich erkennbar, die verfassungsrechtlichen Vorgaben wie das Leistungsprinzip und das Abstandsgebot zu stärken. Nach Jahren des Stillstands und untauglichen Gesetzentwürfen vergangener Regierungen, ist das ein echter Fortschritt. Allerdings ist in vielen Einzelregelungen ebenso deutlich erkennbar, dass es nicht immer um die gerechteste, sondern um die preiswertere Lösung ging. Besonders kritisch sehen wir die Abkehr vom Alleinverdienermodell als Berechnungsgrundlage für die Besoldung.“

Heini Schmitt, Fachvorstand für Beamtenpolitik des dbb, erläuterte dazu: „Die Abkehr vom Alleinverdienermodell ist nach unserer Überzeugung mit dem Grundgesetz und den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Der Dienstherr versucht, sich damit seiner Alimentationsverpflichtung gegenüber den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien zu einem nennenswerten Teil zu entziehen. Damit wird das Alimentationsprinzip ausgehebelt. Wir werden vor allem dazu, aber auch zu anderen Aspekten des Gesetzentwurfs, mit dem Bundesinnenministerium nochmal ins Gespräch gehen und konstruktive Vorschläge einbringen.”

Datum: 11. Mai 2026
Autor: Torben

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