Beamtenversorgung: Debatte muss sich an Fakten orientieren

„In den letzten Tagen wurde teilweise der Eindruck erweckt, als erhielten Beamtinnen und Beamte kurz vor dem Ruhestand – konkret: ein Jahr – noch reihenweise Beförderungen, um ihnen höhere Pensionsansprüche zu gewähren. Das ist gesetzlich unzulässig und hat mit der Realität nichts zu tun“, sagte Schmitt, stv. Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, am 1. Juli 2027. „Für jeden Dienstposten gibt es genau definierte Wertigkeiten. Jede freie und besetzbare Stelle muss ausgeschrieben werden. Die Besetzungsverfahren sind transparent und juristisch überprüfbar. Die Beachtung von Eignung, Leistung und Befähigung ist dabei zwingend. In der Regel ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben. Außerdem muss die Beamtin oder der Beamte das letzte Amt vor der Pensionierung mindestens zwei Jahre innegehabt haben, um die Pension daraus beziehen zu können.“

Die Gesetze seien hier eindeutig und die Debatte müsse dringend versachlicht werden, mahnte Schmitt: „In keinem anderen Wirtschaftszweig gibt es solch transparente Besetzungs- und Beförderungsverfahren wie im öffentlichen Dienst, insbesondere bei den Beamtinnen und Beamten. Wer etwas anders behauptet, verkennt die Tatsachen. Zur Wahrheit gehört übrigens auch, dass Beamtinnen und Beamte ihr letztes Amt durchaus mehrere Jahre innehaben, bevor sie in den Ruhestand gehen.“

Datum: 1. Juli 2026
Autor: Torben

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