Tarifverhandlungen 2023 bei VLWN mit Terminen in Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Uelzen, Göttinge.

Das Fünf-Milliarden-Euro-Damoklesschwert

 

Informationen aus erster Hand: Veranstaltungsreihe zur Tarifverhandlungen und zur Alimentation

Nicht amtsangemessene Alimentation – ein sperriger Begriff, hinter dem sich ein Riesenproblem für das Land Niedersachsen verbirgt und das aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen entschieden werden dürfte. Ob und was das für die laufenden Tarifverhandlungen bedeutet, ist noch nicht ganz klar. Denn wenn das Gericht so entscheidet, wie es signalisiert hat, dann muss das Land Niedersachsen an die Beamtinnen und Beamten geschätzte fünf Milliarden Euro für seit 2004/2005 nicht gezahltes Weihnachtsgeld nachzahlen – ein Damoklesschwert.

Weshalb der VLWN gemeinsam mit dem NBB und anderen Lehrerverbänden eine Informationskampagne initiiert hat und noch bis zum 12. Dezember in unterschiedlichen niedersächsischen Städten zu Infoveranstaltungen lädt. Die ersten Termine sind bereits gelaufen und stießen auf wenig Interesse. „Was angesichts der Sprengkraft des Themas etwas verwunderlich ist“, sagt Joachim Maiß, VLWN-Vorsitzender.

Denn die Teilnehmenden bekommen von Alexander Zimbehl, NBB-Vorsitzender, der ja in Berlin bei den Tarifverhandlungen mit im Raum sitzt, die Informationen aus erster Hand geliefert. Und noch mehr. Denn Zimbehl beleuchtet darüber hinaus auch die „eigenen Gesetzmäßigkeiten“ von Tarifverhandlungen, bietet damit spannende Blicke in das „Tauziehen“ um die gerechte Bezahlung und liefert auch Hintergründiges zu den Personalratswahlen. Insofern ein spannender Themenkomplex.

„Ich kann wirklich nur jedem empfehlen, die Chance zu nutzen, wohnortnah Hochkarätiges um die aktuell bestimmenden Themen rund um die laufenden Tarifverhandlungen aus erster Hand zu erfahren“, sagt Maiß, der davon ausgeht, dass das Bundesverfassungsgericht nicht vor dem 9. Dezember sein Urteil spricht. Denn dann endet die dritte Tarifrunde.

Wichtig: Um die Rechte zu wahren, muss erneut Widerspruch eingelegt werden, sonst verfällt der Anspruch auf die Nachzahlung.

 

Datum: 10. November 2023
Autor: @buero
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