Drei Jahre Anwärterin, duales Studium, jede Menge juristisches Spezialwissen, Staatsexamen oder Diplom – und „schon“ ist frau Rechtspflegerin am Gericht mit eigenem Zuständigkeitsbereich. „In dem uns übertragenen Rechtsgebiet entscheiden wir dann unabhängig. Da gleichen wir Richterinnen und Richtern. Nur in Straf- oder Zivilverfahren dürfen wir keine Urteile fällen. Das machen die Volljuristen“, so die 43-jährige Potsdamerin im dbb-Podcast. Die möglichen Rechtsgebiete sind dabei vielfältig: Straf- und Zwangsvollstreckungen, Pfändungen, Insolvenzen, Vereinsregister, Grundbucheintragungen oder Betreuungs- und Familiensachen. Auf letzteres hat Kristina Fuhs sich spezialisiert.
Wer seine eigenen Interessen nicht selbst wahrnehmen kann, wird unter Vormundschaft (bei Minderjährigen) oder Betreuung (bei Erwachsenen) gestellt. Dabei geht es oft um schwierige persönliche Umstände, um komplizierte juristische Sachverhalte und um viele – nicht nur für Laien – schwer zu durchdringende Gesetze und Vorschriften. Fuhs: „Das resultiert meist aus dem Versuch, Sachverhalte so zu formulieren, dass die Texte auf möglichst viele Einzelfälle passen. Und dann stellt man fest, hier muss noch eine Ausnahme hin und da noch eine Klarstellung und am Ende wird alles nur immer komplizierter.“ Überhaupt: Die Akten. Ja, das Klischee über die vielen Aktenberge in der Justiz stimme noch, erzählt die Rechtspflegerin. „Aber das mit den Papierstapeln wird weniger, auch wir kommen langsam im Zeitalter der Digitalisierung an.“ Das eigentliche Problem sei heute die Nachwuchsgewinnung: „Wir stehen in zunehmender Konkurrenz zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft. Gerade für Berufseinsteiger sind die Bedingungen bei uns dann aber oft nicht gut genug.“