Frau bei Videokonferenz über digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften.

dbb jugend fordert digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften

„Das ist absolut überfällig und schon deshalb notwendig, um auch künftig Menschen für eine Mitarbeit in den Personalvertretungen zu gewinnen“, betonte Karoline Herrmann. Ein erster Schritt dafür sei die im Gesetzentwurf vorgesehene Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen Personalvertretungen und Dienststelle. Auch wenn Präsenzsitzungen, wann immer möglich, vorzuziehen seien, sei die Verstetigung der anlässlich der Corona-Pandemie im März 2020 zugelassenen Option, Sitzungen des Personalrats als Videokonferenz durchzuführen, genau richtig. „Das alles ist gut, aber nicht genug,“ erklärte die dbbj-Vorsitzende jedoch. Denn zur Beförderung des BPersVG in das digitale Zeitalter gehöre zwingend, dem „analogen“ Zugangsrecht der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften zur Dienststelle ein „digitales“ zur Seite zu stellen. „Das ist eine konsequente Anpassung des durch Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierten Rechts auf koalitionsmäßige Betätigung an die sich verändernde Arbeitswelt und Gewöhnung an digitale Kommunikationswege“, sagte Herrmann. Wie sonst sollten die Gewerkschaften die Beschäftigten erreichen, die mobil oder zu Hause arbeiten, in Teilzeit oder Schichtbetrieb?

Eine gute Note erhielt der Gesetzentwurf für Ausweitung bei Wahlrecht und Wählbarkeit, neue Mitbestimmungstatbestände beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, dem Gesundheitsschutz und familienfreundlichen Maßnahmen sowie weiteren Detailregelungen, die die Arbeit der Personalvertretungen erleichtern. Noch viel Luft nach oben gäbe es allerdings für ein Upgrade der Jugend- und Auszubildendenvertretung; so müsse die JAV etwa an Vorstellungsgesprächen von Auszubildenden teilnehmen. Durchgefallen sei der Entwurf jedoch bei einer zentralen Aufgabe: der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995.

Anstatt den Gesetzgebern ausdrücklich zugestandenen Gestaltungsspielraum zu nutzen und – dem Beispiel vieler fortschrittlicher Landespersonalvertretungsgesetze folgend –  die Möglichkeiten der Personalvertretung, sich für die Beschäftigten einzusetzen, auszuweiten, sehe der Entwurf vor, dass jede Entscheidung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde wieder einkassiert werden könne, wenn diese der Ansicht sei, sie habe Auswirkungen auf das Gemeinwesen und sei deshalb wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt. Damit schieße der Entwurf weit über das vom BVerfG gesetzte Ziel hinaus und entwerte die der Entscheidung der Einigungsstelle vorausgehende Suche nach einer einvernehmlichen Konfliktlösung. „Partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe“, so Karoline Herrmann, „sieht anders aus.“ Daher mahnte die dbbj-Vorsitzende, die weitere Novellierung des BPersVG müsse auch in der kommenden Legislaturperiode weiterhin auf der Agenda stehen.

Datum: 22. März 2021

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