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Digitalpakt 2.0 – BBS gleichberechtigt mit einbinden!

Die Verhandlungen von Bund und Ländern über den „Digitalpakt 2.0“ zogen sich seit Dezember 2022 hin. Auf den letzten Metern hat sich die Politik kurz vor der Winterpause 2025 doch noch auf die Fortsetzung des Digitalpaktes geeinigt. Bis 2030 steht ein Budget von 5 Milliarden Euro zur Verfügung und damit deutlich weniger als beim ersten, Ende 2024 ausgelaufenen Digitalpakt 1.0. Die Kosten teilen sich Bund und Länder. Niedersachsen erhält aus dem „Topf“ rund 201 Millionen Euro.

„Der VLWN begrüßt die Einigung zum Digitalpakt 2.0. Entscheidend ist, dass die berufliche Bildung diesmal gleichberechtigt mit eingebunden wird und nicht wieder hinten runterfällt – wie zuletzt bei den Endgeräten ab Klasse 7, wo die BBS schlicht vergessen wurde“, sagt Ulf Jürgensen, VLWN-Landesvorsitzender.

Angesichts der tatsächlichen Kosten für digitale Ausstattung, Infrastruktur, Wartung und Fortbildungen reichen die fünf Milliarden Euro bei weitem nicht aus, die Bedarfe zu decken. „Darum muss schon heute an eine Verstetigung der finanziellen Unterstützung gedacht werden. Denn digitale Bildung umfasst weit mehr als die Bereitstellung von Endgeräten. Es braucht nachhaltige Konzepte für Infrastruktur, Lehrerfortbildungen, Curriculumentwicklung und die Integration innovativer Technologien. Daneben müssen auch der IT-Support und die Wartung dauerhaft und damit über den Förderzeitraum hinaus gewährleistet sein. Das ist keine Aufgabe für Lehrkräfte“, sagt Jürgensen.

Dass mit dem Digitalpakt 2.0 zum wiederholten Male der Bildungsföderalismus der Länder aufgebrochen wurde und der Bund Mittel für die dringend benötigte Digitalisierung bei der fortschreitend rasanten Transformation investiert, ist aus Sicht der VLWN ein gutes Zeichen. „Schließlich geht es darum, die digitale Bildung und damit auch das gesamte deutsche Bildungssystem zukunftssicher aufzustellen. Dass man sich die Kosten dafür hälftig teilt, ist ein Signal dafür, dass die Erkenntnis bei der Politik angekommen ist“, sagt Jürgensen.
Die finanzielle Ausgestaltung des Digitalpaktes 2.0 und die Möglichkeit der pauschalisierten Zuweisung der Gelder an die Schulträger sind das eine. Entscheidender aber ist, dass die Mittel dann auch von den BBS unbürokratisch und ohne großen administrativen Aufwand beantragt werden können. „Außerdem müssen die beruflichen Schulen den Spielraum haben, schulbezogene Entscheidungen treffen zu können“, fordert Jürgensen mit Blick auf die Besonderheiten und Bedarfe der BBS mit ihren vielfältigen Schulformen.

Daneben adressiert er an das Kultusministerium: Flächendeckende und kontinuierliche Fortbildungen für Lehrkräfte anzubieten, um den sinnvollen Einsatz digitaler Medien zu gewährleisten, sowie die Finanzierung von fest angestellten IT-Administratoren mit pädagogischen Kompetenzen, um Schulen technisch und didaktisch zu betreuen. „Das heißt, dass auch das NLQ und die Studienseminare mit eingebunden werden müssen“, sagt Jürgensen.
Stefan Schlutter

Datum: 12. Januar 2026
Autor: @buero

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