„Die von der Bundesregierung im dritten Entlastungspaket beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern von Energiepreis-Explosion und Inflation gehen in die richtige Richtung. Entscheidend ist es jetzt, diese zügig und für alle umzusetzen. Insbesondere die Energiepreispauschale von 300 Euro muss allen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern zukommen – nicht nur denen des Bundes, sondern ebenso denen der Länder und Kommunen. Alles andere wäre eine Fortsetzung der großen Ungerechtigkeiten aus den vergangenen Entlastungspaketen gegenüber jenen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und nun genauso unter den hohen Kosten leiden wie die Erwerbstätigen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 5. September 2022 in Berlin. „Nachdem der Bund die Übertragung der Energiepreispauschale bereits zugesichert hat, sind nun die Länder am Zug.“
Beamtenversorgung: Debatte muss sich an Fakten orientieren
„In den letzten Tagen wurde teilweise der Eindruck erweckt, als erhielten Beamtinnen und Beamte kurz vor dem Ruhestand – konkret: ein Jahr – noch reihenweise Beförderungen, um ihnen höhere Pensionsansprüche zu gewähren. Das ist gesetzlich unzulässig und hat mit der Realität nichts zu tun“, sagte Schmitt, stv. Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, am 1. Juli 2027.