Kreutz: Bundesregierung muss Mitbestimmung weiterentwickeln

„Änderungen im Bundespersonalvertretungsgesetz sind zwingend erforderlich“, machte Kreutz bei der Eröffnung des 15 dbb forum Personalvertretungsrecht am 28. April 2025 deutlich. „Das Gesetz sieht keine echte personalvertretungsrechtliche Beteiligung bei ressortübergreifenden Maßnahmen und bei Maßnahmen von gebündelten Serviceeinheiten vor. Das kann so nicht weitergehen. Viele Länder sind hier beispielsweise längst weiter als der Bund. Bei einem Auseinanderfallen von entscheidungsbefugtem Dienststellenleiter und zuständiger Personalvertretung muss die Frage der Beteiligung zwingend gelöst werden. Aus unserer Sicht sind in solchen Fällen die Interessen der betroffenen Beschäftigten am wirkungsvollsten durch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu vertreten.“

Kreutz betonte die grundsätzliche Bedeutung der Mitbestimmung. „Der öffentliche Dienst kann und muss hier Vorreiter sein für eine moderne, vielfältige, agile und digitale Arbeitswelt. Personalvertretungen sind dabei ein entscheidender Baustein. Sie tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und das Wohlbefinden aller Beschäftigten zu gewährleisten. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür ehrenamtlich einsetzen, verdienen unseren Respekt, denn ihre Arbeit erfordert Zeit und Kraft, Ausdauer und Verlässlichkeit – und manchmal kostet sie auch Nerven. Deshalb danke ich ihnen im Namen der gesamten dbb Bundesleitung für ihre Kreativität, ihre Umsicht, ihr Herzblut und ihr Einfühlungsvermögen.“

Diesen Beitrag teilen

Email
Drucken
Facebook
Twitter

Letzte Beiträge

Skip to content