Medizinische Grundversorgung muss in der Fläche gewährleistet sein

Die Reform der Ampel-Koalition verfehle das Ziel einer flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung, warnt Kerstin von der Decken, die im Hauptberuf Ministerin für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein ist: „Wir setzen uns als Länder genau dafür ein, die Gesundheitsversorgung auch in ländlichen Regionen zu sichern. Es ist ein immer wieder erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Grund- und Notfallversorgung flächendeckend – und damit auch im ländlichen Raum – zu sichern. Aber das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der dieses Ziel bislang verfehlt.“

Unter anderem die geplante Reform der Vergütungssystematik der Krankenhäuser bleibe hinter den Erwartungen zurück, so von der Decken: „Erreicht werden sollte damit zum einen, dass gerade kleine Kliniken in der Fläche, die wir für die Notfallversorgung brauchen, wirtschaftlich überleben. Bei ihnen entstehen Kosten einfach, weil sie da sind, um im Notfall helfen zu können – ähnlich wie bei der Feuerwehr. Erreicht werden sollte zum anderen, Fehlanreize für eine möglicherweise unnötige Mengenausweitung der Leistungen zu reduzieren. Das war die gemeinsame Idee der Vorhaltevergütung. Der Bundesgesundheitsminister nutzt diesen Begriff zwar weiterhin ausdauernd, aber in dem vorgelegten Gesetzesentwurf ist die Vorhaltevergütung doch weiter fallzahlabhängig, wenn auch indirekt.“ Hinzu kämen zu starre Rahmenvorgaben, die von kleinen Kliniken kaum erfüllbar seien. Sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Änderungen mehr erfolgen, „ist die Sicherung kleiner Kliniken und damit auch der Gesundheitsversorgung in der Fläche in der Tat sehr fraglich.“

Die Länder hätten im Bundesrat eine umfangreiche, ausschließlich fachlich begründete Stellungnahme mit Verbesserungen eingebracht – „übrigens völlig unabhängig von jeglichen politischen Farben“, so die GMK-Präsidentin – die es jetzt konstruktiv zu prüfen gelte. „Mir ist dabei wichtig, dass allen Beteiligten bei der häufig irreführenden Qualitätsdebatte klar ist, dass im Notfall Erreichbarkeit ein essenzielles Qualitätsmerkmal darstellt.“

Das komplette Interview sowie weitere aktuelle gesundheitspolitische Themen gibt es im aktuellen dbb magazin September 2024.

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