Onlinezugangsgesetz, die Zweite: „Der Staat muss jetzt liefern“

„Das verpflichtende Ziel des ursprünglichen Onlinezugangsgesetzes (OZG) aus dem Jahr 2017, bis Ende 2022 sämtliche Leistungen der Verwaltung auch digital anzubieten, wurde krachend verfehlt. Nicht etwa, weil die Beschäftigten in den Verwaltungen nicht mitgespielt hätten. Ursächlich für diesen ‚Digitalisierungs-Fail‘ waren das fortgesetzte Kleinklein aus Zuständigkeiten und Kompetenzen, fehlende Standards, unzureichende Verbindlichkeit und eine ungenügende Einbeziehung der Prozesse und des Workflows in den Verwaltungen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 24. Mai 2023 in Berlin zur Verabschiedung des OZG-Änderungsentwurfs durch das Bundeskabinett. „Bund, Länder und Kommunen haben es lediglich geschafft, flächendeckend 33 von 575 Services online anzubieten. Der im letzten Jahr beschlossene OZGBooster für das schnellere Fertigstellen ausgewählter OZG-Leistungen brachte auch keine echte Beschleunigung. Daher muss der zweite Anlauf zur Digitalisierung der Verwaltung jetzt sitzen, der Staat muss liefern“, forderte Silberbach. „Nicht nur die von einer erdrückenden Aufgabenlast und Personalmangel ausgebremsten Kolleginnen und Kollegen warten auf digitale Entlastung, sondern auch und völlig zu Recht die Bürgerinnen und Bürger“, so der dbb Chef.

Es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass mit der Novellierung des OZG und weiterer Gesetze die Rahmenbedingungen für die digitale Infrastruktur der Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen verbessert werden soll. „Eine leistungsfähige Digitalverwaltung ist entscheidend für die Handlungs- und Krisenfestigkeit des Staates sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eben diesen, zudem hänge auch die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft elementar von digital agierenden Behörden ab. „Und mit der europäischen Single-Digital-Gateway-Verordnung Ende 2023 wartet auch schon die nächste gesetzliche Frist, in der 21 Verwaltungsdienstleistungen vollständig online und medienbruchfrei über ein zentrales Portal zugänglich gemacht werden müssen”, gab Silberbach zu bedenken. Inwieweit die neue Strategie des Gesetzes, die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen bei ihren digitalen Angeboten zur Nutzung der einheitlichen BundID zu zwingen, aufgehen wird, bleibe abzuwarten. „Der einheitliche Ansatz ist richtig, das BundID-Konto muss aber endlich raus aus seinem Schattendasein. Dazu müssen sich alle Gebietskörperschaften bekennen, nicht zuletzt, um die Glaubwürdigkeit des Vorhabens zu stärken und ein Momentum bei Beschäftigen wie Bürgerinnen und Bürgern auszulösen. Bisher haben erst 11 Bundesländer explizit erklärt, dass sie die BundID übernehmen wollen – es wäre fatal, wenn das erneut in einem Kleinklein endet“, warnte Silberbach.

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