Personalratswahlen – die FAQs

Wählen ist ein demokratischer Prozess und garantiert Mitbestimmung. Darum sind die Personalratswahlen, die am 27. und 28. Februar stattfinden, an den Schulen wichtig. Der VLWN bietet mit den FAQs zur Wahl den entscheidenden Wissensvorsprung.

 

WER wird gewählt?

Die Interessen der in Schule Beschäftigten werden auf drei Ebenen vertreten:

  • Schulpersonalrat (SPR)
  • Schulbezirkspersonalrat (SBPR)
  • Schulhauptpersonalrat (SHPR)

 

Schul-WAS? Die verschiedenen Gremien

Der Schulpersonalrat vertritt eure Interessen vor Ort. Sie arbeiten nach dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schulleitung zusammen. Die Schulbezirkspersonalräte arbeiten auf Ebene der vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB). Sie werden angefordert, wenn es z.B. zwischen Schulpersonalrat und Schulleitung zu keiner Einigung kommt. Außerdem sind sie Ansprechpartner für eure Fragen rund um das Personalrecht und die Umsetzung in der Schule.

Schulische Erlasse, Verordnungen und Richtlinien unterliegen dem Kultusministerium (MK) und damit dem Schulhauptpersonalrat, der auf dieser Ebene die Interessen aller Beschädigten in unseren Schulen vertritt.

 

WIE – Listen- oder Personenwahl?

In den Schulen wählt ihr eure Kandidaten am 27. / 28.02.2024 in den meisten Fällen direkt.

 

Es kann aber auch mit Listen gewählt werden. In den vier Bezirken und im Schulhauptpersonalrat wird immer mit Listen gewählt. Hier haben wir uns bei den Beamten mit dem VBE und dem VNL zusammengeschlossen. Eine gemeinsame Liste verspricht, aufgrund der Auszählung nach d’Hondt, insgesamt mehr Sitze. Bei den Tarifbeschäftigten (Angestellte) werden wir eine gemeinsame Liste mit dem PHVN bilden.

 

Übrigens: Solltet ihr am Wahltag nicht in der Schule sein, könnt ihr eure Stmme auch per Briefwahl abgeben.

 

WO steht unsere Liste auf den Wahlzetteln?

Das steht im Moment noch nicht fest.  Ob wir auf den beiden Wahlzetteln für die Schulbezirkspersonalräte und den Schulhauptpersonalrat auf Platz 1, 2 oder 3 stehen, wird im Dezember ausgelost. Klar ist aber:  für die Berufsbildung sind BLVN und VLWN die Nummer 1.

 

Wann wurden die Wahlvorstände geschult? 

Die Wahlvorstände mussten bis zum 7. Dezember 2023 gebildet werden. Um einen reibungslosen Wahlablauf gewährleisten zu können, müssen die gesetzlichen Vorgaben genau beachtet werden. Schulungen vermitteln das notwendige Wissen. In diesem Jahr gab es verschiedene Veranstaltungsformate, von Hybrid- bis Präsenzterminen.

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