Stabilisierungspaket Unterrichtsversorgung

Niedersächsisches Kultusministerium

Presseinformation vom 10.12.2018

 

 

Stabilisierungspaket Unterrichtsversorgung: Landtag erhöht Hinzuverdienstgrenze – Tonne: „Wichtiger Anreiz für pensionierte Lehrkräfte zur Unterrichtserteilung“

 

Der Niedersächsische Landtag hat heute einen Baustein aus dem „Stabilisierungspaket  Unterrichtsversorgung“ auf den Weg gebracht. Mit einer Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes wurde die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamtinnen und Beamte angehoben, wodurch zum Beispiel pensionierte Lehrkräfte mehr Stunden unterrichten können, ohne dass das Einkommen auf die Pension angerechnet wird. Diese Hinzuverdienstgrenze soll statt bislang 100 nunmehr 125 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen.

 

„Das ist ein wichtiger Anreiz, damit mehr pensionierte Lehrkräfte ihre Kompetenzen einbringen und in unseren Schulen aushelfen. Jede Stunde zählt, jede Stunde hilft“, erklärt dazu der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Und der Kultusminister weiter: „Im Durchschnitt ist es derzeit den pensionierten Lehrkräften möglich, anrechnungsfrei zirka sieben Stunden Unterricht pro Woche zu erteilen. Mit der Flexibilisierung der Grenze erzeugen wir nun eine positive Motivation, den Stundenumfang zu erhöhen. Ich freue mich, wenn hiervon rege Gebrauch gemacht wird.“

 

Die Neuregelung ist auf diejenigen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten beschränkt, die den möglichen Dreijahreszeitraum des Hinausschiebens des Ruhestandes nach Erreichen der Regelaltersgrenze bereits überschritten haben. So wird vermieden, dass das Instrument des Hinausschiebens des Ruhestandes an Attraktivität verliert.

Kultusminister Tonne erinnert in diesem Zusammenhang an weitere Möglichkeiten für Lehrkräfte, ihre Unterrichtsstunden aufzustocken. So können Lehrkräfte in Teilzeit ihre Stundenzahl beispielsweise freiwillig kurzfristig erhöhen. Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte können mehr Stunden unterrichten und für die zusätzlich erteilten Stunden eine Mehrarbeitsvergütung erhalten. Lehrkräfte können darüber hinaus im Rahmen des freiwilligen Arbeitszeitkontos zusätzliche Unterrichtsstunden erteilen und diese zu einem späteren Zeitpunkt in Freizeit ausgleichen.

Datum: 17. Dezember 2018
Autor: Torsten Kaczmarek

Diesen Beitrag teilen

E-Mail
Drucken
Facebook
Twitter

Letzte Beiträge

KI – die Chance, unsere Lehrkräfte zu entlasten

VLWN fordert niedersächsische KI-Offensive für berufliche Schulen Künstliche Intelligenz ist längst in der schulischen Realität angekommen. Sie schreibt Elternbriefe, strukturiert Unterrichtsmaterial, übersetzt Texte in einfache Sprache, unterstützt bei der Vorbereitung von Gesprächen und kann bei wiederkehrenden Verwaltungsaufgaben wertvolle Zeit sparen. Dass Nordrhein-Westfalen nun KI-Assistenten für Lehrkräfte und Schulleitungen bereitstellt, ist deshalb ein wichtiges Signal. Aus Sicht des

Weiterlesen »

Besoldung: Bundesregierung muss sich an Recht und Gesetz halten

Dem dbb wurde mitgeteilt, dass sich das Bundeskabinett vor der parlamentarischen Sommerpause nicht mehr mit dem Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation befassen werde. „Diese erneute Verzögerung ohne jede inhaltliche Begründung ist nicht zu rechtfertigen. Die Bundesregierung würde damit die wiederholten, eindeutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts weiter ignorieren“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 8. Juli 2026 in Berlin. Seit dem

Weiterlesen »

Firmenfitness – Aktueller Stand

Anfang Juni teilten die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung mit, dass die europaweite Ausschreibung für das landesweite Firmenfitnessprogramm noch nicht abgeschlossen werden könne. Die Vergabeunterlagen müssten überarbeitet und anschließend erneut veröffentlicht werden. Als Ursache für die Verzögerung werden vergaberechtliche Rahmenbedingungen für Bieter genannt. Das MI arbeite mit Hochdruck daran, allen Landesbeschäftigten im zweiten Halbjahr 2026 ein entsprechendes Firmenfitness-Angebot zur Verfügung

Weiterlesen »

Loading...