Stabilisierungspaket Unterrichtsversorgung

Niedersächsisches Kultusministerium

Presseinformation vom 10.12.2018

 

 

Stabilisierungspaket Unterrichtsversorgung: Landtag erhöht Hinzuverdienstgrenze – Tonne: „Wichtiger Anreiz für pensionierte Lehrkräfte zur Unterrichtserteilung“

 

Der Niedersächsische Landtag hat heute einen Baustein aus dem „Stabilisierungspaket  Unterrichtsversorgung“ auf den Weg gebracht. Mit einer Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes wurde die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamtinnen und Beamte angehoben, wodurch zum Beispiel pensionierte Lehrkräfte mehr Stunden unterrichten können, ohne dass das Einkommen auf die Pension angerechnet wird. Diese Hinzuverdienstgrenze soll statt bislang 100 nunmehr 125 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen.

 

„Das ist ein wichtiger Anreiz, damit mehr pensionierte Lehrkräfte ihre Kompetenzen einbringen und in unseren Schulen aushelfen. Jede Stunde zählt, jede Stunde hilft“, erklärt dazu der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Und der Kultusminister weiter: „Im Durchschnitt ist es derzeit den pensionierten Lehrkräften möglich, anrechnungsfrei zirka sieben Stunden Unterricht pro Woche zu erteilen. Mit der Flexibilisierung der Grenze erzeugen wir nun eine positive Motivation, den Stundenumfang zu erhöhen. Ich freue mich, wenn hiervon rege Gebrauch gemacht wird.“

 

Die Neuregelung ist auf diejenigen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten beschränkt, die den möglichen Dreijahreszeitraum des Hinausschiebens des Ruhestandes nach Erreichen der Regelaltersgrenze bereits überschritten haben. So wird vermieden, dass das Instrument des Hinausschiebens des Ruhestandes an Attraktivität verliert.

Kultusminister Tonne erinnert in diesem Zusammenhang an weitere Möglichkeiten für Lehrkräfte, ihre Unterrichtsstunden aufzustocken. So können Lehrkräfte in Teilzeit ihre Stundenzahl beispielsweise freiwillig kurzfristig erhöhen. Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte können mehr Stunden unterrichten und für die zusätzlich erteilten Stunden eine Mehrarbeitsvergütung erhalten. Lehrkräfte können darüber hinaus im Rahmen des freiwilligen Arbeitszeitkontos zusätzliche Unterrichtsstunden erteilen und diese zu einem späteren Zeitpunkt in Freizeit ausgleichen.

Datum: 17. Dezember 2018
Autor: Torsten Kaczmarek

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