Viele Verbesserungen, ein Wermutstropfen

„Ein wichtiger Schritt für alle Kinder und Jugendlichen, die in schwierigen Verhältnissen, in Pflegefamilien oder Heimen leben, denn sie werden mit den Neuregelungen künftig besser geschützt“, so der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer.

Konkret ist unter anderem vorgesehen, die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen zu erhöhen. Aufsicht und Kontrolle sollen verstärkt werden. Ebenfalls soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz ausgebaut und verbessert werden. Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, wird durch das Gesetz verbessert. 

Der dbb hatte das Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme begleitet und die vorgesehenen Maßnahmen begrüßt sowie auf die besonderen Belange von Kindern mit seelischen und körperlichen Behinderungen verwiesen.

„Umso mehr freut es uns, dass künftig Kinder mit Teilhabebeeinträchtigung nun Leistungen aus der Jugendhilfe erhalten. Damit geht der Gesetzgeber endlich die offenkundigen Probleme der Vergangenheit an: die unterschiedlichen Zuständigkeiten machten Betroffenen bisher das Leben schwer und haben häufig auch dazu geführt, dass passgenaue Lösungen der Bürokratie zum Opfer gefallen sind“ so Geyer.

„Trotz der Vielzahl an Verbesserungen muss jedem klar sein,  dass die Neuregelungen zu einer deutlichen Mehrbelastung der Beschäftigten führen. Es wird folglich für eine Umsetzung der Regelungen erforderlich sein, mehr Fachkräfte für diese Bereiche zur Verfügung zu stellen. Hier werden wir in nächster Zeit ganz genau hinschauen und wachsam sein“ stellte Geyer klar.

Datum: 26. April 2021

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