„Die gesetzliche Änderung ist ein erster Schritt auf dem langen Weg, unser Land in allen wichtigen Bereichen barrierefrei zu gestalten“, sagte Maik Wagner, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb, am 12. Februar 2026 in Berlin. „Mit der Novelle des BGG setzt die Bundesregierung ein klares Signal: Barrierefreiheit ist kein freiwilliger Zusatz, sondern eine verbindliche Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe.“
Das neue Gesetz verpflichtet den Staat, alle Bestandsbauten des Bundes bis 2045 barrierefrei umzubauen. Außerdem rückt es die Verwendung leichter Sprache stärker in den Fokus. Wagner: „Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als Fahrgastaufzüge oder behindertengerechte Toiletten. Die Änderungen greifen diesen Gedanken zumindest teilweise auf – etwa mit der stärkeren Nutzung leichter Sprache.“
Die Änderungen betreffen vor allem die Bundesverwaltung, fordern aber auch den privaten Sektor heraus: Unternehmen müssen künftig angemessene Vorkehrungen treffen, damit ihre Waren und Dienstleistungen für alle zugänglich sind.
Inklusionspolitik muss wieder Fahrt aufnehmen
Der dbb hat sich früh in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und mit einer Delegation an vorbereitenden Gesprächen beteiligt. Er verbindet mit den beschlossenen Änderungen nicht nur Hoffnung, sondern auch klare Forderungen: „Nach Jahren des Stillstands müsse die Inklusionspolitik wieder Fahrt aufnehmen“, betonte Wagner.
Hierfür will der dbb mit dem 6. dbb forum Inklusion und Teilhabe einen Beitrag leisten. Am 4. und 5. Mai 2026 diskutieren Fachleute in Berlin, unter anderem mit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), wie sich die Leistungserbringung aus einer Hand voranbringen und das Bundesteilhabegesetz endlich vollständig umsetzen lässt.


