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Staat muss beim „Krisenbonus“ mit gutem Beispiel vorangehen

Konkret sollen Arbeitgebende eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro an die Beschäftigten auszahlen können. „Damit gibt der Staat die Verantwortung ein Stück weit an die Unternehmen weiter. Die sind aber aufgrund der schwächelnden Wirtschaftslage selbst sehr unterschiedlich belastet. Daher ist es fraglich, welche Beschäftigten überhaupt von dieser Maßnahme profitieren“, erklärte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 14. April 2026.

„Klar ist aber: Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen. Daher gehe ich davon aus, dass Bund, Länder und Gemeinden den ‚Krisenbonus‘ unmittelbar auf den Weg bringen, sobald die Möglichkeit besteht. Klar muss auch sein, dass es sich hier um eine zusätzliche Zahlung handelt und der Betrag nicht mit anderen Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet werden darf“, machte Geyer deutlich.

Datum: 14. April 2026
Autor: Torben

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