Digitalisierung der Personal- und Betriebsratsarbeit

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag fordert von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, die ein rechtssicheres Online-Wahlverfahren zu Betriebsratswahlen, die optionale Durchführung von Betriebsversammlungen und mündlichen Beratungen von Einigungsstellen als Videokonferenz ermöglichen soll  (BT-Drs. 20/4335). Darüber hinaus soll es ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Betrieben geben.

„Im Wesentlichen begrüßen wir das Anliegen des Unions-Antrags“, sagte Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, am 17. November 2022 in Berlin, forderte aber zugleich eine Ausweitung der Verbesserungen auf die Personalvertretungen. „Handlungsbedarf besteht ja nicht nur bei den Betriebsräten, sondern auch für die Personalvertretungen. Die mit der Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes und dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz begonnene Digitalisierung der Personal- und Betriebsratsarbeit muss umfänglich fortgeführt werden“, so Schäfer.

Ein Ausbau des Anwendungsbereichs digitaler Gremienarbeit entspreche den Erwartungen und tatsächlichen Bedürfnissen aller Beschäftigten mit der in vergangenen Jahren gelebten Home-Office-Kultur – „und fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise Pflege. Sie ist damit ein wesentlicher Baustein zur Steigerung der Bereitschaft zur Mitarbeit im Personal- oder Betriebsrat“, betonte der dbb Vize und mahnte zur Eile: „Mit Blick auf die im Frühjahr 2024 anstehenden Personalratswahlen im Bund und in den Jobcentern ist es jetzt an der Zeit, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, etwa für elektronische Kommunikation mit den Beschäftigten und innerhalb des Wahlvorstands, für die Eröffnung der Option zur Durchführung bestimmter Wahlvorstandssitzungen in audiovisuellen Formaten sowie der Personalratswahl als Online-Wahl. Letztere stellt nicht nur eine wesentliche Verfahrenserleichterung für alle Beteiligten dar und trägt zur Kostensenkung bei, sondern fördert eine höhere Wahlbeteiligung und führt zu größerer Legitimierung und Akzeptanz der gewählten Vertretungen.“ Zudem müsse das Zugangsrecht der Gewerkschaften zu Dienststellen und Betrieben um ein dynamisches digitales Zugangsrecht ergänzt werden. „Gewerkschaftliche Werbe- und Informationskanäle müssen fortlaufend an die jeweils neuen technischen Standards der in der Dienststelle verwendeten digitalen Kommunikationswege und -programme angepasst werden“, forderte Schäfer.

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