Grußwort zum 75-Jährigen von Prof. Dr. Dr. Frank Achtenhagen

Grußwort zum 75-jährigen Bestehen des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in Niedersachsen am 7. 9. 2022

 

Lieber Herr Maiß,

sehr geehrter Herr Minister Tonne,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

es ist für mich eine große Ehre und Freude, am heutigen Tag ein Grußwort zu sprechen. Das gilt nicht nur allgemein, sondern auch sehr persönlich: Der Verband besteht 75 Jahre, 36 Jahre – d. h. fast die Hälfte dieser Zeit – war ich in Göttingen für die Wirtschaftspädagogik aktiv verantwortlich und habe in dieser Zeit auch eng mit dem Verband zusammengearbeitet. 

Das Fach Wirtschaftspädagogik ist im Jahr 1962 in Niedersachsen universitär geworden – und zwar an der Göttinger Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Wie schwierig das war, zeigt der Sachverhalt, dass die Juristen es ablehnten, an einer Fakultät mit einem Studiengang zusammen zu sein, der – damals – nicht zu A 13 führte. So verließen sie die Fakultät, indem sie die Juristische Fakultät neu gründeten. Nun, dem Verband gelang es, den Laufbahnzugang zu erkämpfen. Für neun Jahre wurde die Wirtschaftspädagogik über Lehraufträge vermittelt, bis ich 1971 das Glück hatte, den Lehrstuhl erstmalig übernehmen und dessen Aufgaben bis 2007 wahrnehmen zu können. Das Fach entwickelte sich – mit über 1.000 Studierenden wurde Göttingen die größte Handelslehrerausbildungsstätte im deutschsprachigen Raum. Wir hatten großartige Studierende und hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was auch weiter bis heute gilt. Ich darf hier stellvertretend Herrn Dr. John erwähnen. Frau Kollegin Seeber führt die Lehrstuhlarbeit mit ihrem Team hervorragend weiter. Zehn Ordentliche Professorinnen und Professoren gingen aus dem Seminar für Wirtschaftspädagogik hervor – mit einem Frauenanteil von 40 % -, die ihrerseits weiter ausbildeten. Inzwischen sind es in dieser Tradition 27 Kolleginnen und Kollegen, die die Wirtschaftspädagogik an deutschen Hochschulen vertreten. 

Bei unserer Arbeit ging es uns wie auch dem Verband immer darum – und das ist heute weiter nötig -, die Strukturen der Handelslehrerausbildung zielgerichtet zu verteidigen und auszubauen. Der große Vorteil der Handelslehrerausbildung besteht ja darin, dass die Wirtschaftspädagogik sich auf ein Basiscurriculum stützen kann, das für Deutschland, Österreich und die Schweiz gilt. Damit wird der Zusammenhang zwischen dem Fach und der Vermittlung des Faches einschließlich der Förderung der Lernenden mit all seinen Nuancen und Herausforderungen sichergestellt. Das schließt eine zielgerichtete Inklusivität bezogen auf alle Betroffenen sowie deren gezielte Ausbildung mit ein. Dieses Angebot an vielfältigen Ausbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten wird auch international – so zum Beispiel von der OECD 2020 – hervorgehoben. Im Vergleich zu anderen Lehramtsstudiengängen ist das auch ein Indiz für die Fortschrittlichkeit der Handelslehrerausbildung. Fatal ist allerdings, dass in regelmäßigen Abständen Vertreterinnen und Vertreter einer Einheitsbrei-Lehrerausbildung politisch Einfluss gewinnen. Diese versuchen, das, was sie unter „Einheitlichkeit“ der Lehrerbildung verstehen, auch durchzusetzen – ohne dabei über hinreichende Kenntnisse von den jeweiligen Praxisanforderungen zu verfügen, wie sie sich eben der Wirtschaftspädagogik stellen. Die Einführung des MEd und damit die Nicht-Anerkennung des an sich höher einzuschätzenden MSc als Einstellungsvoraussetzung in das Handelslehramt ist ein Indiz hierfür.

Damit hängen auch die Fragen der Gestaltung und des Umfangs der Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern zusammen, die von der Gymnasialbildung her vorgegeben sind, ohne dass sie hinreichend umfassend reflektiert würden. So stellt sich das Problem einer bewussten Stützung und Förderung der Ausbildung in der Fachrichtung „Wirtschaftspädagogik I“. Angesichts der über die Digitalisierung ausgelösten fachlichen Anforderungen müsste diese verstärkt an Bedeutung gewinnen, soll in Niedersachsen aber abgeschafft werden.  Der „Einheitsbrei“ lässt grüßen. Hier ist der Verband gefordert. 

Zusammen mit diesen Fragen der Lehrerbildung gilt es, die Rolle der beruflichen Bildung im gesamten Schul- und Bildungssystem im Auge zu behalten. Von Bedeutung ist der Vergleich mit anderen Industrieländern, in denen die berufliche Bildung am unteren Ende der Institutionen steht, die nach der Pflichtschulzeit die Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiter betreuen. Dabei ist ein Sachverhalt besonders zu betonen: In einem solchen Kontext ist es für die Betroffenen äußerst schwierig und zeitaufwändig, wieder einen Anschluss an das jeweilige Berechtigungssystem zu erreichen. Hohe Zahlen der Arbeitslosigkeit sowie geringe Raten des Einkommens sind entsprechende Warnsignale. 

Der Verband sollte hier sehr aufmerksam sein. Angesichts der zunehmenden Studienneigung ist für die deutsche kaufmännische Berufsbildung von zentraler Bedeutung, dass deren verschiedene Ausbildungsstränge unterhalb des Universitätsniveaus organisatorisch zusammengehalten werden. Nur so wird es möglich sein, die sich herausbildenden unterschiedlichen Niveauebenen miteinander zu verknüpfen; denn damit gilt es, den beruflichen Aufstieg der Auszubildenden institutionell und über das Berechtigungssystem zu sichern. Es wäre fatal, wenn die Einheitlichkeit der verschiedenen Funktionen, die das Kaufmännische Bildungswesen im Zeitverlauf übernommen hat, über organisatorische Aufspaltungen gefährdet würde. Eine große Gefahr ist dabei dadurch gegeben, dass neue Institutionen versuchen, eine formale „Gleichwertigkeit“ mit dem BA-Examen zu erreichen. Faktisch begeben sie sich damit auch in Konkurrenz zur traditionellen Kaufmännischen Ausbildung. Dieser Konkurrenz gilt es sich zu stellen – eine zentrale Aufgabe für den Verband. Hier kommt der Qualität der Lehrerausbildung, der Lehr- und Lern- Programme, der Förderung der Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden sowie des Anwendungsbezugs, der didaktisch auch gegenüber den Betrieben zu begründen ist, eine zentrale Rolle zu. Diesen großen Herausforderungen ist mit Hilfe entsprechender Aus- wie vor allem Weiterbildungsmaßnahmen zu begegnen. Dabei sind die Kultusministerien in besonderem Maße politisch wie auch finanziell gefordert. Die Bedeutung des Berufsbildungssystems muss gezielter wahrgenommen und gestärkt werden, was natürlich auch Investitionen im Gefolge hat. Ein Berufsbildungssystem, bei dem der Zusammenhang mit gehobenen beruflichen Anforderungen sowie mit beruflichem Aufstieg gefährdet wäre, liefe schnell in Gefahr, ein Restschulsystem zu werden.

Aber auch intern ist die kaufmännische Bildung auf das Höchste herausgefordert. Wenn Sie mich fragen, welches Problem ich gegenwärtig als besonders gravierend für die kaufmännische Aus- und Weiterbildung ansehe, dann wird Sie die Antwort nicht wundern: neben Fragen der Nachhaltigkeit, der Inklusion, der Internationalität natürlich vor allem die Digitalisierung mit all ihren Konsequenzen für die Lehr- und Lernprozesse, aber auch die organisatorischen Gegebenheiten der Schulen wie der Betriebe. Ich will hier nicht Fragen der Einführung einheitlicher Geräte, einer einheitlichen Software, einer technischen Betreuung oder einer einheitlichen Lehrerweiterbildung ansprechen – das tut der Verband mit Nachdruck. Aus Zeitgründen konzentriere ich mich auf das Problem der didaktischen Aufbereitung für Lehr- und Lernprozesse im Hinblick auf betriebliche Anforderungen. Zentrale Fragen sind: Wieviel kaufmännische Bildung wird in welcher Form benötigt? Ist es erforderlich, die kaufmännische Bildung nach Niveaustufen zu differenzieren? In welcher Weise sind die 54 anerkannten kaufmännischen Berufe davon jeweils betroffen? Wie sind politisch, organisatorisch und didaktisch diese Probleme aufzugreifen und zu bearbeiten? 

Nun gibt es manche selbst ernannten Experten, die behaupten, dass man im Bereich der beruflichen Bildung eine kaufmännische Ausbildung nicht mehr benötigte, weil doch alle Daten an bestimmten Punkten technisch abzurufen wären. Dagegen zeigt sich beispielsweise bei der OECD eine andere Auffassung, die gerade plant, ein Berufsbildungs-PISA-Konzept umzusetzen, wie Martin Baethge, Susanne Weber, weitere Kolleginnen und Kollegen sowie ich das bereits 2006 vorgeschlagen hatten. Dabei stehen kaufmännische Kernbereiche im Zentrum, so dass zumindest in diesem internationalen Kontext von einem Verschwinden der Notwendigkeit einer kaufmännischen Berufsbildung nicht die Rede ist. 

Zurück zur Digitalisierung: Die hiermit zusammenhängenden Fragen besitzen für mich schon sehr lange eine große Bedeutung. Gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung: 1963 habe ich als Handelslehrer bei Erich Kosiol eine Diplomarbeit mit einem vielleicht immer noch aktuellen Thema geschrieben: „Die Auswirkungen des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitungsanlagen auf die Verwaltungszentralisation industrieller Unternehmen“. Die Thematik hat mich mein ganzes wissenschaftliches Leben begleitet. Wir haben in Göttingen das Konzept der komplexen Lehr-Lern-Arrangements entwickelt und bis hin zu computergestützten Modellunternehmen ausgebaut. Diese Entwicklungen sind auch Teil der Niedersächsischen Lehrpläne für Industriekaufleute und das Wirtschaftsgymnasium geworden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind viele durchaus bemerkenswerte Ansätze auf dem Markt, von denen sich aber nach meinem Urteil noch keiner umfassend durchgesetzt hat. Zwar werden in der Wirtschaftspädagogik auch umfassende Lösungen, wie die Übernahme von betrieblicher Software, zum Beispiel der SAP-Materialien, propagiert. In welchem Maße didaktische Kriterien, die für übergreifende Reflexionsprozesse wünschenswert sind, über diese standardisierten Programme vermittelbar sind, ist zu prüfen. Das gilt auch bezüglich der Vermittlung weiterer Inhaltsbereiche. Ich halte neben der zufriedenstellenden Lösung der technischen Probleme drei Kriterien beim Aufbau eines die Digitalisierung aufgreifenden und reflektierenden kaufmännischen Wissens für wichtig. Bei der Behandlung digitalisierter Fragen im Unterricht sollten sie diskutiert und im Hinblick auf ihre Anwendung geprüft werden. 

Ein erster Punkt ist die Berücksichtigung des Zusammenhangs von Kasuistik und Systematik. Am Arbeitsplatz, bei der Bearbeitung von oder der Arbeit mit Daten sind Handlungen vorzunehmen und/oder Entscheidungen zu treffen. Diese Handlungen oder Entscheidungen können dabei unterschiedlich komplex sein. Auf jeden Fall ist aber sicherzustellen, dass den Handlungsträgern deutlich wird, welche Bedeutung die Informationsströme sowie die bereits digitalisierten Handlungen bzw. Entscheidungen im Kontext des Arbeitsablaufes, der Abteilung, des Unternehmens haben. Anders formuliert: Der Systemzusammenhang muss deutlich sein. Hier liegt auch eine Bedingung für die Ausbildung eines verantwortungsbewussten Handelns. Das gilt für alle Niveaustufen. 

Zweitens geht es um den Umgang mit den Effekten des eigenen Handelns und Entscheidens am Arbeitsplatz: Bei einem Gelingen werden die gewünschten Effekte erreicht. Es können aber auch Fehler bzw. unerwünschte Nebeneffekte des Handelns und Entscheidens auftreten. Der reflektierte und effektive Umgang mit diesen unerwünschten Nebeneffekten und ihre Korrektur spielen ebenfalls eine zentrale Rolle für ein zielgerichtetes und zugleich verantwortungsbewusstes systembezogenes Handeln und Entscheiden. 

Ein dritter Punkt ist die Herstellung von Authentizität bei der Behandlung der gegebenen Digitalisierungsprobleme mit Hilfe komplexer Lehr-Lern-Arrangements bis hin zur Konstruktion computergestützter Unternehmensmodelle. Das Konzept der Authentizität ist der Theaterwissenschaft entnommen und bezeichnet die Bemühungen, reale Prozesse angemessen abzubilden. Seine erfolgreiche Umsetzung erfordert gerade im Hinblick auf die jeweilige Adressatengruppe genaue, aufwändige Definitionen und Modellbildungen über mehrere Stufen. Zugleich gilt es dabei, auch die Einbeziehung von Prozessen im Zeitablauf zu berücksichtigen. Die verschiedenen betrieblichen Softwareprogramme sollten ebenfalls diesen Prüfprozeduren unterzogen werden. 

Gerade die Abstraktheit digital gestützter Prozesse erfordert diese Kenntnisse und Reflexionen, um Schaden von betrieblichen Handlungen oder auch Personen abzuwenden. Von daher scheinen mir diese Kriterien zentral für entsprechende didaktische Neuentwürfe auf allen Ausbildungsebenen; denn das betrifft nicht nur die Universität, sondern auch das Studienseminar und die Weiterbildung. Der Verband sollte hier übergreifend unterstützend tätig sein und werden. Ich bin optimistisch, dass die Fragen des erfolgreichen didaktischen Umgangs mit Digitalisierungsproblemen bald übergreifend zufriedenstellend gelöst werden können.  Handelslehrerinnen und Handelslehrer geben nicht so schnell auf. Für mich war diese Überzeugung und Einstellung, dass Probleme angegangen werden müssen und bei entsprechendem Einsatz auch zufriedenstellend gelöst werden können, das Motiv, Wirtschaftspädagogik zu studieren. So bin ich auch vor Aufnahme meines Studiums überzeugend beraten worden.

In dieser Gewissheit und mit dieser Überzeugung wünsche ich dem Verband ein „Vivat, floreat, crescat“. Statt des mit gedachten „In Aeternum“ soll es realitätsbezogen vorerst für die nächsten 75 Jahre gelten.

 

Diesen Beitrag teilen

Email
Drucken
Facebook
Twitter

Letzte Beiträge

Skip to content