Zur Startseite

Ob bei Stromausfall oder Licht: Die Leute wollen sehen, dass der Staat funktioniert!

„Gerade erst mussten Bürgerinnen und Bürger in Berlin am eigenen Leib erfahren, wie anfällig unsere Kritische Infrastruktur, wie unzureichend die Vorbereitung auf den Ernstfall ist. Das alles ist verheerend für das Vertrauen in den Staat. In solchen Situationen wollen sie – zurecht – Sicherheit, Verlässlichkeit, Schnelligkeit und Stabilität. Kurz: Die Menschen in Deutschland wollen sehen, dass der Staat funktioniert! Das gilt nicht nur im Krisenmanagement, sondern auch im Alltag.“

Das Rückgrat wird überlastet – die Bundesregierung muss liefern

„Wenn Unsicherheiten wachsen, dann wollen die Menschen keine Ausreden. Sie wollen sich auf den Staat verlassen können“, erklärte der dbb-Chef. „Genau dafür gibt es den öffentlichen Dienst. Er ist das Rückgrat dieses Landes. Aber dieses Rückgrat wird seit Jahren überlastet: zu wenig Personal, zu wenig Mittel, zu viel Bürokratie, zu viele Aufgaben. Und dann wundern wir uns, wenn der Staat ins Stocken gerät?“ 

In der letzten dbb-Bürgerbefragung hatten 73 Prozent der Befragten angegeben, dass der Staat nicht mehr handlungsfähig sei. Geyer weiter: „Wenn wir einen handlungsfähigen Staat wollen, dann muss die Politik endlich aufhören, ihn kleinzureden, kaputtzusparen und zu überfordern. Das ist gerade in Notsituationen wie dem Stromausfall in Berlin höchst gefährlich. Die Bundesregierung muss jetzt liefern!“ Denn ohne einen handlungsfähigen Staat bleiben alle anderen Antworten auf die Krisen unserer Zeit nur Gerede. „Ein handlungsfähiger Staat ist das Fundament für alle weiteren Maßnahmen“, machte der der dbb-Chef klar. 

„Das ist eine Schwächung des Staates“

Zuletzt habe die Bundesregierung jedoch vor allem am eigenen Ast gesägt: „Wenn die Bundesregierung beschließt, pauschal acht Prozent der Stellen in der Bundesverwaltung zu streichen – ohne vorher zu prüfen, welche Aufgaben tatsächlich wegfallen können, dann ist das kein Beitrag zur Modernisierung. Dann ist das eine Schwächung des Staates“, mahnte Geyer. 

Mit Blick auf die laufende Einkommensrunde forderte der dbb-Chef die Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf, bei den Verhandlungen am 15. und 16. Januar ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen: „Die Politik muss aufhören, von den Beschäftigten immer mehr zu verlangen – aber ihnen immer weniger zu geben. Wer gut auf Krisen vorbereitet sein will, muss sein Personal stärken.“ Der dbb fordert ein Einkommensplus von sieben Prozent, mindestens aber 300 Euro. 

Datum: 12. Januar 2026
Autor: Torben

Diesen Beitrag teilen

E-Mail
Drucken
Facebook
Twitter

Letzte Beiträge

dbb-Einschätzung zum Reform-Entwurf: „Befürchtungen übertroffen“

„Was in diesem Entwurf steht, ist klares Politikversagen“, stellte der stellv. dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner am 5. Juni 2026 klar. „Es wird fast ausschließlich zu Lasten von Pflegebedürftigen, An- und Zugehörigen sowie beim Pflegepersonal gespart. Damit trifft die Reform ausgerechnet diejenigen, die im aktuellen System ohnehin benachteiligt sind. So schafft man keine Akzeptanz in der Bevölkerung.“  Negativ fallen insbesondere

Weiterlesen »

Endlich: Niedersachsen plant amtsangemessene Alimentation 

Die Besoldungsanpassung zum 01.04.2026 ist zunächst nur die schnelle Übertragung der ersten Tarifstufe: Die Bezüge steigen rückwirkend um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 60 Euro mehr. Diese Anpassung ist wichtig, löst aber noch nicht die eigentliche verfassungsrechtliche Frage der amtsangemessenen Alimentation. Die Auszahlung wird mit der Juli-Abrechnung erwartet. Ein wichtiger Schritt – aber nur ein erster. Denn die eigentliche Weichenstellung

Weiterlesen »

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Gesetzentwurf bleibt an entscheidender Stelle stehen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Es wurde am 14. August 2006 verabschiedet und trat am 18. August 2006 in Kraft. Erstmals wurde damit der Schutz vor Diskriminierung in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt – insbesondere in der Arbeitswelt, aber auch bei Alltagsgeschäften und im Zivilrecht. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen etwa wegen Geschlechts,

Weiterlesen »

Loading...