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Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation liegt vor

Mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt eines aus dem November 2025, hatten umfangreiche Reformen der Besoldung in Bund und Ländern nötig gemacht. Die bisherigen Regelungen hatten gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Amtsangemessenen Alimentation verstoßen. „Nachdem die Ampel bei dem Thema nicht vorangekommen war, hat Bundesinnenminister Dobrindt noch auf unserer Jahrestagung im Januar 2026 versprochen, binnen weniger Wochen einen Gesetzentwurf vorzulegen. Nun liegt er vor, so geht seriöse Politik“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 15. April 2026. „Schon während der Entstehung des Gesetzentwurfs haben wir viele konstruktive Gespräche geführt. Es ist höchste Zeit, dass die Kolleginnen und Kollegen das bekommen, was ihnen rechtlich zusteht.“

Eingehende Prüfung angekündigt

Den nun vorgelegten Gesetzentwurf wird der dbb nochmal eingehend prüfen. Der dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt ergänzte: „Der Gesetzentwurf ist sehr umfangreich. Vorbehaltlich unserer abschließenden Stellungnahme kann schon jetzt festgestellt werden, dass er viele positive und auch lang erwartete Aspekte enthält, wie etwa strukturelle Verbesserungen in den Besoldungstabellen. Besonders kritisch bewerten wir die Abkehr vom bisher vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Berechnungsmaßstab des Alleinverdiener-Modells. All diese Aspekte werden in unsere Gesamtbewertung einfließen.“

Datum: 15. April 2026
Autor: Torben

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